Gasfiltrierende Halbmasken

Definition

sind als umluftabhängige Atemschutzgeräte Filter nach DIN EN 405 mit Schutzwirkung gegen Gase oder Gase und Partikel. Der Gasfilter gehört meist als untrennbarer Bestandteil zum Atemanschluss, dass ggf, vorhandene Partikelfilter ist meist auswechselbar.

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Erläuterung

Man unterscheidet nach Gasfilterklasse 1 und Gasfilterklasse 2 mit niedrigem Gasaufnahmevermögen (1) und mittlerem Gasaufnahmevermögen (2) für die Gasfiltertypen A, B, E, K. Die Gasfiltertypen AX und SX sind klassenlos (Filter). Die Schutzwirkung gasfiltrierender Halbmasken mit Gas- und Partikelfilter ergibt sich aus der Reihenfolge der Adaption von Gas- und Partikelfilter. Die Partikelfilter verfügen über eine von 3 möglichen Partikelfilterklasse P1 , P2 oder P3 .

Gasfilter – Verwendung

Definition

Gasfilter dürfen nur verwendet werden bei Sauerstoffkonzentrationen über 17 Vol.-% in der Umgebungsluft und wenn die Filter in der Lage sind, die vorhandenen Gase und Dämpfe vollständig zurück zu halten.

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Erläuterung

Kommen Atemgifte vor, vor denen der Filter nicht ausreichend schützt, ist zuwenig Sauerstoff vorhanden oder lassen sich die Atemgifte nicht eindeutig erkennen, ist umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen. Für diese Entscheidung reichen bereits Zweifel an der Schutzwirkung des Filters.

Gasfilter – Lagerung und Entsorgung

Definition

Die Lagerungsanforderungen von Gasfiltern regelt der Hersteller. Die Entsorgung der Gasfilter hängt von dem eingesetzten Adsorptionsmittel und dessen Schadstoffbelastung ab.

Erläuterung

Lagerfristen für Gasfilter sind begrenzt. Meist gilt, dass

  • unbenutzte Gasfilter, industriemäßig verschlossen und mit
    unbeschädigten Plomben bis zu 6 Jahre und
  • unbenutzte, aber geöffnete Gasfilter oder unbenutzte
    Gasfilter mit geöffneter Plombe bis zu einem halben Jahr

lagerfähig sind. Gasfilter mit überschrittener Lagerfrist sind auszusondern. Bei der Feuerwehr sind benutzte Filter unverzüglich zu entsorgen.

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Gasfilter – Einsatzbeschränkung

Definition

Gasfilter sind nur gegen Gase und Dämpfe entsprechend ihrer Filterkennzeichnung für Hauptanwendungsbereiche, höchstzulässige Schadstoffkonzentrationen oder spezielle Anwenderrichtlinien (Filter) einzusetzen.

Erläuterung

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr dürfen jeden Gasfilter nur einmal benutzen.

Zu Gasfiltern, die nach Herstellerangaben oder speziellen Einsatzregeln selbst bei Arbeitseinsätzen grundsätzlich nicht wieder verwendet werden dürfen, gehören AX-Filter, SX- Filter gegen organische Niedrigsieder und NO-P3-Filter. Ausnahmen werden stets gesondert geregelt. HgP3-Filter gegen Quecksilber dürfen maximal 50 Stunden eingesetzt werden.

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Gasfilter

Definition

umluftabhängige Atemschutzgeräte zum Ausfiltern bestimmter Gase und Dämpfe aus der Umgebungsluft.

Erläuterung

Filter sind umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sie können Sauerstoffmangel nicht beheben. Nach DIN EN 14387 „Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderung, Prüfung, Kennzeichnung“ unterscheidet man Filter in Gasfilter, Mehrbereichsgasfilter, Kombinationsfilter und Spezialfilter. Sie alle gelten als Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung. Diese Filter müssen in der Norm vorgegebene Prüfungen bestehen um so nachzuweisen, das die Anforderungen an sie aus der DIN EN 14387 erfüllen. Die Filter werden nach dieser Norm gekennzeichnet. Nur Filter zum Einsatz gegen Kohlenmonoxid (CO) und Reaktorfilter sind von dieser Norm ausgeschlossen.

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