Gerätewart

Definition

nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ ausgebildete Personen, z. B. der Feuerwehr, die alle Geräte warten, pflegen und prüfen, ausgenommen Atemschutzgeräte (Atemschutzgerätewart).

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Gerätewarte der Feuerwehr sind mindestens Maschinist und Truppführer. Ihre Ausbildung erfolgt z.B. an einer Landesfeuerwehrschule. Danach ist der Gerätewart auch befähigt, im Atemschutz Lager- und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, z. B.

  • Atemschutzgeräte zu überwachen, zu lagern und zu verwalten,
  • die Personalkartei sowie den Bestandsnachweis bzw.
    Gerätenachweis zu führen und
  • Geräteprüfungen zu beantragen und Termine zu überwachen.

Gerätewagen Atemschutz

Definition

ein Feuerwehrfahrzeug nach DIN 14555-1 bzw. DIN EN 1846-1 mit Schwerpunkt Bereitstellung von Geräten, z. B. als Gerätewagen Atemschutz.

Bildquelle:

Erläuterung

Gerätewagen werden in der Regel von einem Trupp besetzt.

Für den Atemschutz ist der GW Atemschutz (GW-A) vorgesehen. Er kann der Versorgung der Einsatzkräfte mit Atemschutzausrüstung bei Großeinsätzen dienen oder im Einzugsgebiet Wartungsarbeiten an Atemschutzgeräten direkt bei den Feuerwehren durchführen.

Gerätewagen

Definition

ein Feuerwehrfahrzeug nach DIN 14555-1 bzw. DIN EN 1846-1 mit Schwerpunkt Bereitstellung von Geräten, z. B. als Gerätewagen Atemschutz.

Bildquelle:

Erläuterung

Gerätewagen werden in der Regel von einem Trupp besetzt.

Gerätewagen haben meist die Aufgabe dem Einsatzort Einsatzmittel zuzuführen, die in der Regel auf den Normfahrzeugen der Feuerwehr nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. So gibt es beispielsweise den GW-Gefahrgut (GW-G), den GW-Messtechnik (GW-Mess), den GW-Atemschutz (GW-A) oder den GW-Tierrettung (GW-Tier) uvm.

In der heutigen Zeit nutzen viele Feuerwehren außerdem Abrollbehälter. Diese haben in der Regel eine ähnliche Beladung wie die GW, müssen aber von einem Trägerfahrzeug (WLF) zur Einsatzstelle gebracht werden und können da abgesattelt werden. Die Rüstzeit eines solchen Abrollbehälters darf nicht länger als 90 Sekunden dauern.