Gerätewart

Definition

nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ ausgebildete Personen, z. B. der Feuerwehr, die alle Geräte warten, pflegen und prüfen, ausgenommen Atemschutzgeräte (Atemschutzgerätewart).

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Gerätewarte der Feuerwehr sind mindestens Maschinist und Truppführer. Ihre Ausbildung erfolgt z.B. an einer Landesfeuerwehrschule. Danach ist der Gerätewart auch befähigt, im Atemschutz Lager- und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, z. B.

  • Atemschutzgeräte zu überwachen, zu lagern und zu verwalten,
  • die Personalkartei sowie den Bestandsnachweis bzw.
    Gerätenachweis zu führen und
  • Geräteprüfungen zu beantragen und Termine zu überwachen.