Definition
sind Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft und dergleichen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitstoffen verunreinigt sind.
sind Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft und dergleichen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitstoffen verunreinigt sind.
im Sinne dieser DGUV I bezeichnet die Beschaffung von Arbeitsmitteln, die der Unternehmer oder die Unternehmerin den Beschäftigten zur Verwendung bei der Arbeit zur Verfügung stellen möchte.
sind gemäß DGUV I 201-004 Filteranlagen und Atem-Druckluft-Anlagen