Zubehör (an PSA)

Definition

Notwendiges bzw. sinnvolles Zubehör an der PSA, um den Einsatz zu ermöglichen oder für den Atemschutzgeräteträger zu erleichtern.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Liste an zusätzlicher PSA ist lang – dazu zählen z.B.

  • Handfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Wärmebildkamera
  • Feuerwehrleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge (auch als Behelfsrettungsmittel)
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen-Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500

Zivilschutz

Definition

Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall.

Erläuterung

Zivilschutz ist eine humanitäre Aufgabe, die völkerrechtlich besonders geschützt wird. Darin sind auch Maßnahmen enthalten, mit denen man in Krisenzeiten ausreichend Ressourcen & Materialien zur Verfügung stellen kann, u.a Atemschutz.

Zertifizierung

Definition

Prozess, bei dem eine EG-Baumusterprüfbescheinigung für ein Gerät nach der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen einer Europäischen Richtlinie, z. B. der PSA-Verordnung 2016/425 (Europäische Direktive), ausgefüllt wird.

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Erläuterung

Mit der Zertifizierung bestätigt man die erfolgreich durchgeführte Prüfung z. B. eines Atemschutzgerätes oder einer Vollmaske.