
Definition
Notwendiges bzw. sinnvolles Zubehör an der PSA, um den Einsatz zu ermöglichen oder für den Atemschutzgeräteträger zu erleichtern.
Erläuterung
Dazu zählen
- Handfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
- Feuerwehrleine
- Orientierungsleine
- Rettungsmesser bzw. -schere
- Bandschlinge (auch als Behelfsrettungsmittel)
- Kennzeichnungsmaterial
- Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen-Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
- Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500)
Bildquelle: Dräger AG