Ausatemtemperatur

Definition

ist physikalisch die Temperatur der ausgeatmeten, relativ trocknen Ausatemluft, liegt beim gesunden Erwachsenen bei etwa 30° C, gleich ob Mund- oder Nasenausatmung.

Erläuterung

Ausatemluft hat in etwa eine Feuchte von 95 bis 100 % der relativen Luftfeuchte bezogen auf eine Ausatemtemperatur von etwa + 31,5° C. Durch die Ausatmung erfährt der Erwachsene Mensch einen Gesamtwärmeverlust über die Atemwege von etwa 13 Watt bei15 Atemzügen pro Minute.

Die Ausatemluft hat in der Lunge (Körperkern) eine Temperatur von etwa 37° C, im Rachenraum noch etwa 34° C. Die dabei frei werdende Wärme wird z. T. im Körper gespeichert und mit vorgenannten 13 Watt ausgeatmet.

Ausbildung im Atemschutz (Zusatzinformation)

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt auf der Basis von DGUV R112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten, der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr oder Vorschriften des Grubenrettungsdienstes:

  • umfasst für Atemschutzgeräteträger für umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit Unterricht (Zweck und Regelwerk des Atemschutzes, Atmung, Atemgifte, Gerätekunde, Einsatzgrundsätze, Hinweise zu Pflege und Wartung) und praktischer Ausbildung (Anlegen, Handhabung, Gewöhnung, Orientierung, Verständigung, körperliche Belastung, Üben von Einsatztätigkeit) mindestens 24 Stunden;
  • umfasst für Atemschutzgeräteträger umluftabhängiger Atemschutzgeräte mit Arbeitsaufgaben, z. B. im industriellen Atemschutz, etwa 2 Stunden theoretische Ausbildung (Zweck und Regelwerk des betrieblichen Atemschutzes, Atmung, in Betracht kommende Schadstoffe, Gerätekunde, Hinweise auf zu erwartender Belastung, Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer) und praktische Ausbildung (Anlegen, Handhabung, Gewöhnung, Verhalten auf der Flucht, Instandhaltung),
  • umfasst für Personen, die mit Atemschutz zur Selbstrettung ausgerüstet sind, mindestens 1 Stunde mit theoretischer (Zweck, Benutzerinformation, in Betracht kommende Schadstoffe, Atmung, Gerätekunde, Verhalten auf der Flucht) und praktischer Ausbildung (Anlegen und Gewöhnung).

Die Ausbildung zum Atemschutzgerätewart erfolgt auf der Basis von BGR 190 bzw. GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten, der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr oder Vorschriften des Herstellers und umfasst:

  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten,
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises,
  • Terminüberwachung,
  • Beantragung spezieller Geräteprüfungen, z. B. Druckbehälterprüfung,
  • Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten,
  • ggf. Ventilwechsel.

Bei einer Ausbildung an einer Landesfeuerwehrschule wird zusätzlich vermittelt:

  • Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern und Mitwirkung in der Ausbildung im Atemschutz
  • Desinfektion im Atemschutz
  • Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises

Die Ausbildung im Atemschutz für Gerätewart der Feuerwehr beinhalten:

  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten,
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises,
  • Terminüberwachung und Beantragung von Geräteprüfungen.

Ausbildung im Atemschutz

Definition

Umfasst die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewart sowie einen Teil der Ausbildung zum Gerätewart der Feuerwehr. Einige Ausbildungsstellen bieten auch die Ausbildung von Atemschutzverantwortlichen mit an.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtungen, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen und anerkannten Ausbildungsstätten, z. B. auf Kreisebene oder durch Industrie- und Handelskammern. Die Ausbildung zum Atemschutzgerätewart erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtung, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen oder/und beim Hersteller der verwendeten Atemschutzgeräte.

Der positive Abschluss der Ausbildung und die erworbene Befähigung werden zum Dokumentieren testiert.