CFK DLF

Name:

Karl-Heinz Müller

Frage:

Was verbirgt sich hinter dem Begriff CFK-Flasche und welche Hinweise dafür können Sie geben?
Vielen Dank

Antwort

CFK-Druckluftflaschen (DLF) sind Druckbehälter zum Transportieren von Atemluft. Sie werden vom BIA in Berlin zugelassen. Zulassungsnummer für Flasche und Ventil sind in den Papieren der DLF, im Aufdruck auf der Druckluftflasche und durch Schlagzahlen am Ventil vermerkt.
CFK-DLF entsprechen nach ihrer Zulassung den Forderungen der Druckgeräterichtlinie. Für Deutsche Feuerwehren haben sich nach Richtlinie vfdb 0802 „Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren“ haben sich in den 300 bar Versionen die DLF mit 6,0 l und 6,8 l Volumen bewährt. So kann man z. B. auf einen Pressluftatmer mittels T-Stück 2 Stück 6,8 l aufschrauben und erhält so den Pressluftatmer mit dem größten Atemluftvorrat von etwa 3.700 l Atemluft. Damit lassen sich etwa 90 Minuten Einsatzzeit bei 40 l/min Veratmung erreichen. Damit lassen sich z. B. Sicherheitstrupps für die Atemschutznotfallrettung ausrüsten.

Die Prüfzyklen von CFK-DLF weichen von denen der Stahl-DLF teils erheblich ab. Der Hersteller muss diese Vorgaben mit den Zulassungspapieren an Kunden übergeben.

Vorteile CFK-DLF:
  • sehr leicht,
  • Entlastung des Atemschutzgeräteträgers
  • dadurch Leistungssteigerung der Atemschutzgeräteträger ist zu erwarten
  • hoher Berstdruck (etwa 1.300 bar)
Nachteile CFK-DLF:
  • relativ geringe mechanische Stabilität gegenüber z. B. Kratzbelastungen
  • Beschriftung nur mit speziellen Stiften/Farben
  • Gegenüber Stahl-DLF höherer Preis
  • Reparaturen an beschädigten CFK-DLF nur durch Hersteller selbst

Dipl. Ing. W. Gabler

Beschaffenheit Maskenbrillen

Name:

Rüdiger Koschak

Frage:

Welche Anforderungen müssen die Gläser von Maskenbrillen erfüllen? Kann ich auch Kunststoffgläser einsetzen lassen?

Antwort

Maskenbrillen sollen Fehlsichtigkeiten von Atemschutzgeräteträgern beim Tragen von Vollmasken ausgleichen. Art und Form der Maskenbrillen sowie deren Befestigung an der Vollmaske sind vom Hersteller der Vollmaske vorbestimmt und abhängig vom Typ der Vollmaske. Das Material der optischen Gläser ist nicht vorbestimmt, muss aber z. B. beständig sein gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Aus diesen Gründen muss nach „PSA-Benutzerverordnung“ eine Maskenbrille mit der Vollmaske gemeinsam europäisch zertifiziert sein. Während dieser Zulassung muss auch die Maskenbrille die Anforderungen an die Vollmaske DIN EN 136/3 erfüllen. Eine rechtsverbindliche Auskunft über das zertifizierte Material der optischen Gläser der Maskenbrillen können deshalb nur die Hersteller geben. In Deutschland gibt es 4 Hersteller von Vollmasken: Dräger Safety Lübeck, MSA Auer Berlin, Interspiro Forst/Baden-Würtemberg und Hamburg, Bartels+Rieger Köln.

Dipl. Ing. W. Gabler

Anforderungen Kompressorraum

Name:

Michael Haug

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit erarbeite ich an Aussagen zur Sicherheit im Feuerwehrgerätehaus. Grundlage: GUV V C53. In dieser wird auf die einschlägigen Normen verwiesen. Leider kann ich in keiner TRG die baulichen und organisatorischen Anforderungen an Befüllräume finden. Könnten Sie mir weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Michael Haug

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie mit Befüllräumen die Räume zur Stationierung des Kompressors zur Befüllung von Atemluftflaschen meinen. Dafür und für die gesamte Atemschutzwerkstatt können Sie der DIN 14092-4 baulichen und organisatorischen Anforderungen u.a. an Stellen zum Befüllen von Atemluftflaschen und Sauerstoffflaschen entnehmen: DIN 14092-4 2001-10 Feuerwehrhäuser – Teil 4: Atemschutz-Werkstätten; Planungsgrundlagen Fire stations – Part 4: Workshop for respirators; Elements for design Diese DIN beinhaltet folgende für Ihre Aufgabenstellung in Betracht kommenden Fakten:

  • Pkt. 4.3 Inhalt Kompressorraum à Trennung von O2 – Umfüllräumen, Vorratsflaschen möglich
  • Pkt. 5.1.1.3: mindestens 7,0 m2 Grundfläche
  • Pkt. 5.2.2: bauliche Anforderungen an Kompressorraum (Boden rutschhemmend, Türbreite mind. 1,0 m, Türhöhe mind. 2,0 m;
    Belüftung natürlich, trockne + schadstoffarme Luft zuführen lassen)
  • Pkt. 6.3: Kompressor muss Atemluft nach DIN EN 12021 erzeugen

Darüber hinaus sind noch zu beachten:
Die ArbeitsstättenVO verweist im § 3 darauf, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstätte ((den Kompressorraum)) entsprechend Vorgaben ((z. B. DIN 14092-4)) einzurichten hat.

UVV Feuerwehr GUV 7.13 (+ FwDV 7 Atemschutz): § 4 bestimmt, dass die „DIN 14092-4 2001-10 Feuerwehrhäuser – Teil 4: Atemschutz-Werkstätten“ einzuhalten ist

BGR/GUV-R 190: 3.3.3.1 Befüllen mit Druckluft: Kompressoren dürfen Druckgasflaschen für Atemschutzzwecke nur mit Atemluft nach DIN EN 12 021 füllen.

Dipl. Ing. W. Gabler