ASGT mit Vollbart

Name

Marius Kleprat und weitere 32 Nachfragende

Frage

Liebes Atemschutzlexikon

Bei uns herrscht die Meinung einiger Ausbilder vor, dass zwar ein Verbot zum Tragen von Vollbart besteht, dass das aber bei Übungen nicht gilt. Es bestehe ja keine Gefahr. Ist das richtig?

Mit kameradschaftlichem Gruß – Marius Kleprat

Antwort

Hallo Marius Kleprat,

Vielen Dank für Ihre vertrauensvolle Anfrage an www.atemschutzlexikon.de (ASL). Um es gleich am Anfang zu betonen – gern helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kameradinnen und Kameraden Atemschutzgeräteträger.

Es ist gefährlich als Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen zu tragen, wenn unter Atemschutz in den Gefahrenbereich vorgegangen wird.

Beispiele realer Unfälle im Atemschutzeinsatz beweisen das durch tragische, leider auch sogar schon tödliche Unfälle. Die Forderung nach dichter Atemschutzausrüstung ist abstrichslos durch zu setzen. Dafür sind 2 Aufgaben zu erfüllen:

  • Dichtheit des Atemschutzgerätes einschließlich Atemanschluss
  • Dichtheit der Verbindung Atemanschluss – Atemschutzgeräteträger.
  • Die Dichtheit des Atemschutzgerätes einschließlich Atemanschluss sichern die Hersteller der Ausrüstung und die Atemschutzgerätewarte in den örtlichen Atemschutzwerkstätten ab.
  • Die Dichtheit der Verbindung Atemanschluss – Atemschutzgeräteträger muss der Atemschutzgeräteträger garantieren. Dafür lernt er während seiner Ausbildung die erforderlichen Handhabungen, z. B. die Handballendichtkontrolle an der aufgesetzten Vollmaske.
  • Unterstrichen wir die Notwendigkeit glatter Gesichtshaut zwischen Dichtkonturen Atemanschluss und Gesicht Atemschutzgeräteträger in den gesetzlichen Grundlagen, durch Ergebnisse praktischer Untersuchungen und psychologische Einflüsse.
Rechtslage

FwDV 7 „Atemschutz“, Pkt. 3: … „Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet.“

DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Pkt. 3.1.5.3: … „Personen mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien von Voll- und Halbmasken und filtrierenden Atemanschlüssen sind für das Tragen dieser Atemanschlüsse ungeeignet.“ …

DIN EN 13274 „Atemschutzgeräte – Prüfverfahren – Teil 2: Praktische Leistungsprüfungen“, Teil 1: Bestimmung der nach innen gerichteten Leckage und der gesamten nach innen gerichteten Leckage –> W. Gabler: Diese Prüfungsnorm schreibt glatte Oberflächen zwischen Prüfkopf und zu prüfender Vollmaske als Prüfkriterium für die Zertifizierung fest. Wer also Bart oder Koteletten zwischen Dichtkonturen Vollmaske und Gesichtshaut trägt, verstößt gegen die Zertifizierung. Damit, mit dem Eintritt dieser nicht geprüften Situation, zählt der Atemanschluss als Zulassungswidrig benutzt. Es kann die die Zulassung des Atemanschlusses erlöschen.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV)

   § 5 (6) Der Arbeitgeber hat die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf die

             Verwendung  von Arbeitsmitteln angemessen in seine betriebliche Or-

              ganisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen,

              finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Ins-

               besondere hat er dafür zu sorgen, dass bei der  ...  Auswahl und

               beim Zur-Verfügung-Stellen der Arbeitsmittel alle mit der Sicherheit

               und Gesundheit der Beschäftigten zusammenhängenden Faktoren,

               einschließlich der psychischen, ausreichend berücksichtigt  wer-

               den.

  § 6 (1) Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der

              Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere

              Personen zu gefährden.

Gebrauchsanweisungen der Hersteller der Vollmasken, z. B. „ … Die Dichtlinie zwischen Kopf und Atemanschluss muss frei von Haaren und Fremdkörpern sein, da diese Leckagen verursachen können. Brillenträger sollten eine Maskenbrille verwenden.“.

Betrachtung der Ergebnisse praktischer Untersuchungen

Die Dichtlippen der Atemanschlüsse, z. B. Vollmasken, liegen bei Trägern von Vollbart und langen Koteletten auf den Haaren von Bart und Koteletten auf und können den Atemanschluss nicht abdichten. Es ist in zahlreichen Untersuchungen nachgewiesen wurden, das Luftaerosole deshalb in erheblichen Mengen in die Vollmasken von Träger mit Vollbart eindringen können. Dazu analysierte L. Brauer in seinem Sammelwerk „Handbuch Atemschutz“, Abschnitt IV (Ecomed Verlag) viele Versuchsergebnisse, z. B.

Mehrere quantitative Dichtprüfungen mittels DOP-Aerosoltest durch unabhängige Prüfstellen mit Bart tragenden Atemschutzgeräteträgern belegen das Entstehen von Leckagen durch Gesichtshaar. Je stärker der Durchmesser des Haares, desto größere Leckagen entstanden.

Bei weiteren Versuchen mit über 100 Probanden der U.S. Navy und europäischen Feuerwehren wurde festgestellt, dass Vollbart tragende Atemschutzgeräteträger

beim Atmen unter Pressluftatmern mit Normaldruck Umgebungsluft mit einatmen, sobald während des Einatmens in der Vollmaske Unterdruck entsteht. Die Vollmasken dichteten also zwischen Haut mit Bartwuchs und Dichtlippen der Vollmasken nicht ab. Es hätte mit Atemgiften versetzte Luft eingeatmet werden können.

beim Atmen unter Pressluftatmern mit Überdruck Atemluft aus der Vollmaske abströmte. Oft sogar in solchen Mengen, das deutlich Abströmgeräusche hörbar wurden und die Atemschutzgeräteträger eine deutlich unangenehme Unterkühlung der Haut verspürten. Umgebungsluft wurde durch den Bart angesaugt, infolge von Turbolenzen im äußeren Bereich der Dichtlippen der Überdruckvollmasken. Die Turbolenzen entstanden beim Abströmen der Ausatemluft durch den Bart.

Der Dichtigkeit der Vollmasken von Atemschutzgeräten mit Vollbart nahm in bedrohlicher Menge vor allem bei Bewegungen des Kopfes und steigender Veratmungsraten ab.

Die Leckage von Vollmasken ergibt sich unabhängig vom Masken- und vom Drucktyp aus Durchmesser Barthaar, Länge Barthaar, Härte Barthaar, Intensität der Kopfbewegung und Atemminutenvolumen.

Barthaare wurden bei Übungen auch im Ausatemventil zwischen Ventilscheibe und Kraterrand Ventilscheibensitz gefunden. Dadurch konnte das Ausatemventil nicht vollständig schließen.

Selbst wenn die Mengen an eingeatmeten Atemgiften gering sein können, deren Wahnehmungsgrenzen beim betroffenen Atemschutzgeräteträger vielleicht noch nicht erreicht sind, sammeln sich viele gefährliche Atemgifte mit langjährigen Halbwertzeiten im Körper. Dazu zählen z. B. Benzole und andere Kohlenwasserstoffe. Sie sind wegen ihrer konstanten giftigen und krebserregenden Wirkung dann besonders gefährlich.

Weltweit ist das Problem bekannt, seit den 1980-iger Jahren erforscht und geregelt, so dass beim Tragen von Atemschutzgeräten die Dichtlinie zwischen Kopf und Atemanschluss frei von Haaren und Fremdkörpern ist.

Psychologische Einflüsse

Zur Gesamtbetrachtung ist auch die Psychologie heranzuziehen, z. B. die des Lernens und der Automatisierung von gelernten Ausbildungs- und Übungsinhalten. Wenn der Atemschutzgeräteträger Vollbart oder langen Koteletten tragend üben darf, prägt sich dies als Möglichkeit, als reale Variante der Trageweise, unbewusst ein. Das geschieht unabhängig vom bewussten Denken, quasi automatisch. Wenn er dann im Einsatz, in der Regel unter Stress, zum Einsatz vorgehen will, ist es möglich, dass er unbewusst als Bartträger unter Atemschutz in den Gefahrenbereich vorgeht. Er ist sich der Gefahr ggf. nicht bewusst – „Bei den Übungen habe ich es ja auch nicht anders gemacht“.

Schlussfolgerungen

Die Rechtsgrundlagen unterscheiden bei ihren Festlegungen des Verbotes des Tragens von Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen bewusst nicht zwischen dem Tragen bei Einsatz- oder Übungstätigkeit. Der Träger von Atemschutzgeräten darf demnach keine Haare zwischen Dichtkonturen Atemanschluss und Gesichtshaut besitzen, gleich ob er Übungs- oder Einsatztätigkeit durchführt. Sonst ist die Maskendichtheit gefährdet.

Damit das Tragen von Atemschutz für Bartträger oder Träger langer Koteletten nicht zur kritiklosen Gewohnheit wird, gilt das Trageverbot von Atemschutz für diese Gruppe auch für die Übungstätigkeit.

Diese Grundsätze müssen Bestandteil der Übungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen von Atemschutzübungsanlagen sein. Ein Beispiel dafür lässt sich nachlesen unter www.atemschutzlexikon.de; ).

Anlegen Chemikalienschutzanzug (CSA)

Vorbereitung:

  • etwa 0,5 l Mineralwasser trinken
  • Anlegen Unterkleidung
  • Bereitlegen Atemschutzausrüstung, CSA, CSA-Zubehör, Funkausrüstung Foto1
  • Hör-Sprechgarnitur am Helm befestigen
  • Sichtscheibe CSA und Vollmaske einreiben mit Fluid Fotos 2 bis 5
  • Einreiben Reißverschluss CSA mit Silikonstift
AbschnittTätigkeit CSA-Träger und Helfer
Behältergerät anlegen ·       Behältergerät (PA) anlegen
·       Vollmaske in Bereitschaftslage 
CSA anlegen·       Anziehen Füßlinge und Unterziehhandschuhe 
·       Anzug bereithalten·       Einsteigen in den CSA
·       ggf. vorhandene Tragebänder CSA befestigen
·       Vollmaske anlegen
·       Helm mit Hörsprechgarnitur aufsetzen, Helm anpassen
·       Dichtprobe Vollmaske
·       Einsatzkurzkontrolle Pressluftatmer:
–   Aufdrehen der Druckluftflaschen (200-bar-Technik) bzw. Öffnen
–   der Druckluftflasche (300-bar-Technik) unter Beachtung der gleichmäßigen Zeigerbewegung am Druckmesser
–   Druck ablesen (mind. 180 bzw. 270 bar)
–   Flaschenventil schließen
–   Druck entlasten bis Ansprechen Warneinrichtung
–   Flaschenventil öffnen
·       Baumwollhandschuhe anziehen
·       CSA-Ärmel und Überhandschuhe überziehen
·       Reißverschluss zu 50% zu ziehen
·       Funkgerät befestigen/unterbringen
·       Kopfteil überstülpen
·         Manometer Pressluftatmer gut sichtbar befestigen
·         Lungenautomat Pressluftatmer Truppweise anschließen
·         Einsatzbeginn vermerken
·         CSA mit Reißverschluss schließen und Reißverschluss mit Reißverschlussschutz sichern
·         CSA-Überstand über CSA-Stiefel ziehen
·         Verständigungsprobe Funk: Ansage Name, Flaschendruck, CSA-Einsatznummer, Einsatzbereitschaft
·         Dichtkontrolle CSA:
– 4 kräftige Ausatemstöße in den CSA abgeben
– Kniebeuge bis sich CSA aufbläht 
Je nach CSA und Einsatzauftrag: Außenluftversorgung anstecken·         Einsatzbereitschaft Schlauchgerät herstellen
·         Schlauchgerät anschließen

Anlegen Vollmaske bebändert (VM)

Helm entsprechend Bedienungsanleitung für den Gebrauch vorbereiten, z. B. gewissenhaft an die Kopfgröße anpassen

  • „Feuerschutzhaube über den Kopf in den Halsbereich überziehen“
  • „Vollmaske in Bereitschaftslage hängen“
  • Vollmaske aufsetzen und am Kopf befestigen, dafür:
    • Vollmaske aus der Bereitschaftslage nehmen
    • zuerst mit Kinn in die Vollmaske, dann Vollmaske an das Gesicht klappen
    • „Kopfbänderung über den Kopf ziehen und nach hinten streifen“
    • „Vollmaske zurecht rücken“
    • „Vollmasken mit wechselseitigem Festziehen der Schnellverschlüsse an der Bänderung und unter Festhalten des Anschlussstückes festziehen“, dabei zuerst Wangenbänder, dann Schläfenbänder, zum Schluss Stirnband festziehen
    • „Überprüfung Glattsitz Bänderung“
    • Feuerschutzhaube überziehen
    • „Einpassung Sichtscheibe in Feuerschutzhaube und faltenfreien Sitz der Feuerschutzhaube prüfen“
  • „Feuerwehrschutzhelm aufsetzen“
  • „Kontrolle Sitz Feuerwehrschutzhelm und Vollmaske“
  • zweimal „Kontrolle Dichtsitz Vollmaske (Handballenprobe)“, dabei
    • Handballen an Anschlussstück legen
    • Einatmen
    • entstehender Unterdruck saugt Handballen an
    • Unterdruck muss bis zum Lösen des Handballens halten
    • Handballen mit deutlichem Zischen abziehen
    • Ausatemluft muss ungehindert durch Ausatemventil entweichen können

Anlegen Masken-Helm-Kombination (HMK)

Tätigkeit Atemschutzgeräteträger

Helm entsprechend Bedienungsanleitung für den Gebrauch vorbereiten, z. B. gewissenhaft an die Kopfgröße anpassen

  • Feuerschutzhaube über den Kopf in den Halsbereich überziehen
  • Vollmaske in Bereitschaftslage hängen
  • Vollmaske aufsetzen und am Kopf befestigen, dafür:
    • VM erfassen und Dichtlippen gegen Gesicht drücken
    • Feuerschutzhaube überziehen bzw. überziehen lassen
    • Einpassung Sichtscheibe in Feuerschutzhaube und faltenfreien Sitz der Feuerschutzhaube prüfen
    • Helm aufsetzen ohne Kinnriemen zu spannen
    • beide Adapter VM durch gleichzeitiges Ziehen nach hinten spannen und in Adapteraufnahme des Helmes einführen
    • Kinnriemen unter das Kinn legen und leicht spannen
  • Kontrolle Sitz Feuerwehrschutzhelm und Vollmaske
  • zweimal Kontrolle Dichtsitz Vollmaske, dabei
    • Handballen an Anschlussstück legen
    • Einatmen
    • entstehender Unterdruck saugt Handballen an
    • Unterdruck muss bis zum Lösen des Handballens halten
    • Handballen mit deutlichem Zischen abziehen
    • Ausatemluft muss ungehindert durch Ausatemventil entweichen können

Anlegen Pressluftatmer (PA) mit Helm-Maskenkombination (HMK)

Tätigkeit Atemschutzgeräteträger

Helm entsprechend Bedienungsanleitung für den Gebrauch vorbereiten, z. B. gewissenhaft an die Kopfgröße anpassen

  • Pressluftatmer aus Fahrzeug entnehmen, anlegen und befestigen
  • Einsatzkurzkontrolle:
    • Aufdrehen der Druckluftflaschen (200-bar-Technik) bzw. Öffnen der Druckluftflasche (300-bar-Technik) unter Beachtung der gleichmäßigen Zeigerbewegung bzw. Anzeige am Druckmesser
    • Druck ablesen (mind. 180 bzw. 270 bar)
    • Flaschenventile schließen
    • Druck entlasten bis Ansprechen Warneinrichtung
    • Flaschenventile öffnen
    • Druckansage (Name, Flaschendruck)
  • Feuerwehrschutzhelm abnehmen und Feuerschutzhaube über den Kopf in den Halsbereich überziehen
  • Vollmaske in Bereitschaftslage hänge
  • Vollmaske aufsetzen und am Kopf befestigen, dafür:
    • VM erfassen und Dichtlippen gegen Gesicht drücken
    • Feuerschutzhaube überziehen bzw. überziehen lassen
    • Einpassung Sichtscheibe in Feuerschutzhaube und faltenfreien Sitz der Feuerschutzhaube prüfen
    • Helm aufsetzen ohne Kinnriemen zu spannen
    • beide Adapter VM durch gleichzeitiges Ziehen nach hinten spannen und in Adapteraufnahme des Helmes einführen
    • Kinnriemen unter das Kinn legen und leicht spannen
  • Kontrolle Sitz Feuerwehrschutzhelm und Vollmaske
  • zweimal Kontrolle Dichtsitz Vollmaske, dafür
    • Handballen an Anschlussstück legen
    • Einatmen
    • entstehender Unterdruck saugt Handballen an
    • Unterdruck muss bis zum Lösen des Handballens halten
    • Handballen mit deutlichem Zischen abziehen
    • Ausatemluft muss ungehindert durch Ausatemventil entweichen können
  • Lungenautomat anschrauben bzw. anstecken, dafür:
    • in gegenseitiger Unterstützung durch anderen Atemschutzgeräteträger
    • letzten Gewindegang muss Atemschutzgeräteträger selbst schrauben bzw. bei Steckanschluss selbst nachdrücken

Anlegen Pressluftatmer mit bebänderter Vollmaske

Tätigkeit Atemschutzgeräteträger

Helm entsprechend Bedienungsanleitung für den Gebrauch vorbereiten, z. B. gewissenhaft an die Kopfgröße anpassen

  • Pressluftatmer aus Fahrzeug entnehmen, anlegen und befestigen
  • Einsatzkurzkontrolle:
    • Aufdrehen der Druckluftflaschen (200-bar-Technik) bzw. Öffnen der Druckluftflasche (300-bar-Technik) unter Beachtung der gleichmäßigen Zeigerbewegung bzw. Anzeige am Druckmesser
    • Druck ablesen (mind. 180 bzw. 270 bar)
    • Flaschenventile schließen
    • Druck entlasten bis Ansprechen Warneinrichtung
    • Flaschenventile öffnen
    • Druckansage (Name, Flaschendruck)
  • Feuerwehrschutzhelm abnehmen und Feuerschutzhaube über den Kopf in den Halsbereich überziehen
  • Vollmaske in Bereitschaftslage hängen
  • Vollmaske aufsetzen und am Kopf befestigen, dabei:
    • Vollmaske aus der Bereitschaftslage nehmen
    • zuerst mit Kinn in die Vollmaske, dann Vollmaske an das Gesicht klappen
    • Kopfbänderung über den Kopf ziehen und nach hinten streifen
    • Vollmaske zurecht rücken
    • Vollmasken mit wechselseitigem Festziehen der Schnellverschlüsse an der Bänderung und unter Festhalten des Anschlussstückes festziehen, dabei zuerst Wangenbänder, dann Schläfenbänder, zum Schluss Stirnband festziehen
    • Überprüfung Glattsitz Bänderung
    • Feuerschutzhaube überziehen
    • Einpassung Sichtscheibe in Feuerschutzhaube und faltenfreien Sitz der Feuerschutzhaube prüfen
  • Feuerwehrschutzhelm aufsetzen
  • Kontrolle Sitz Feuerwehrschutzhelm und Vollmaske
  • zweimal Kontrolle Dichtsitz Vollmaske, dabei
    • Handballen an Anschlussstück legen
    • Einatmen
    • entstehender Unterdruck saugt Handballen an
    • Unterdruck muss bis zum Lösen des Handballens halten
    • Handballen mit deutlichem Zischen abziehen
    • Ausatemluft muss ungehindert durch Ausatemventil entweichen können
  • Lungenautomat anschrauben bzw. anstecken, dafür:
    • in gegenseitiger Unterstützung durch anderen Atemschutzgeräteträger
    • letzten Gewindegang muss Atemschutzgeräteträger selbst schrauben bzw. bei Steckanschluss selbst nachdrücken

Sicht-, Dicht – und Funktionskontrolle Pressluftatmer (PA)

  •  bei Fahrzeugübernahme
  •  bei Geräteübernahme
  •  nach Flaschenwechsel
  •  nach Wechsel Lungenautomat außerhalb der Atemschutzwerkstatt

Empfehlung: wenigstens einmal pro Monat

  1. Sichtkontrolle
  • Kontrolle von Bänderung und Trageplatte, Schnellverschlüsse handbreit aufziehen
  • Kontrolle Festsitz Handanschluss am Druckminderer
  • wenn vorhanden Kontrolle Rüttelsicherung
  • Kontrolle Festsitz von Druckluftflasche
  • Kontrolle aller anderen PA-Teile
  • bei PA-Überdruck: Sicherung gegen Abströmen Atemluft am Lungenautomat prüfen
  1. Dichtkontrolle
  • Flaschenventil(e) öffnen
  • Kontrolle der gleichmäßigen Zeigerbewegung am Manometer etwa 30 Sekunden Druckausgleich abwarten
  • Druck am Manometer ablesen – mindestens 180 bzw. 270 bar
  • Flaschenventil schließen
  • Kontrolle Dichtheit à 1 Minute Prüfzeit
  • Bei Druckabfall größer 10 bar à Geräte nicht einsatzbereit
  1. Funktionskontrolle
  • Vorsichtig und stoßweise Druck entlasten, dafür

bei PA Überdruck mit Handballen Abströmung am Lungenautomaten regeln
bei PA Normaldruck Druckentlastung am Lungen-automat betätigen

  • Kontrolle der Warneinrichtung, Ansprechdruck 55 ± 5 bar

Aufziehen von Flaschenschutz auf Druckluftflaschen Pressluftatmer

Frühjahr 2016 – in einer Feuerwehr in Sachsen *) bereiten Atemschutzgeräteträger einen Einsatz nach. Dazu gehört auch das Wechseln der Druckluftflaschen der benutzten Pressluftatmer. Dabei gehen sie so vor, wie unter www.atemschutzlexikon.de gezeigt und von ihrem Ausbilder gelehrt. Sie arbeiten dabei auf Bänken vor der Atemschutzwerkstatt.

Plötzlich ertönt im Bereich ein Knall Zischen. Eine Druckluftflasche zischt unter gewaltigem Gedröhn durch eine Trennwand und durchfliegt rasend schnell mit taumelnden Bewegungen durch ein Flurfenster. Auf dem Hof schlägt sie nach ungefähr 5 m auf das Pflaster. Nach weiteren 5 Metern kommt sie endlich zum Stillstand.

Mit sehr großem Glück blieb es bei diesem Unfall nur bei Sachschaden.

Was war geschehen? Die Analyse ergab, dass ein Atemschutzgeräteträger beim Aufziehen des Flaschenschutzes keinen Ventilstopfen im Ventil der neuen Druckluftflasche hatte. Die Druckluftflasche rutschte ihm weg, er verlor die Kontrolle über die Druckluftflasche und die stürzte zu Boden. Dabei öffnete sich unglücklicherweise das Ventil.

www.atemschutzlexikon.de zeigt aus diesem Anlass und in Auswertung ähnlicher Unfälle, was beim Aufziehen von Flaschenschutz auf Druckluftflaschen Pressluftatmer zu beachten ist und wie man dabei vorgehen sollte.

Aus- und Fortbildung

Forschung und Entwicklung

Unfallverhütung

Herbstseminar des Werkfeuerwehrverbandes Bayern WFV-Bayern e.V.

Am 18. und 19.11.2019 veranstaltete der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. in Nürnberg sein jährliches Herbstseminar. Am 2. Tag, dem Thementag Einsatz und Technik, wurde es Wolfgang Gabler (www.atemschutzlexikon.de) ermöglicht, etwa 50 Atemschutzgerätewarten und Atemschutzverantwortlichen fortzubilden zu aktuellen Erkenntnissen über die Gefährdungen, denen Atemschutz- und CSA-Gerätewarte während ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Dazu und zu den Möglichkeiten der Kompensation dieser Gefährdungen wurden zahlreiche neue Fakten aus Forschung und Praxis dargestellt, erläutert und darüber angeregt diskutiert.

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Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 aktualisiert veröffentlicht

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 „Erste Hilfe Räume“ wurde soeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin überarbeitet und aktualisiert veröffentlicht. Damit schließt diese wichtige Grundlage die Basis zur Gestaltung von Erste-Hilfe-Räumen in Deutschland. Sie ist also auch bei der Gestaltung von Atemschutzübungsanlagen anzuwenden.

Aus der ASR A4.3 geht hervor, dass der Erste-Hilfe-Raum der Atemschutz-Übungsanlage barrierefrei medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen der Ersten Hilfe gegenüber verletzten und erkrankten Übungsteilnehmern und Personal ermöglichen soll. Dazu zählen:

  1. Sicherung Notruf:
    Meldung eines Notfalls über durchgehend nutzbare Meldeeinrichtungen zur Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder Polizei, z. B. mittels Notruftelefon im Leitstand
  2. Ausstattung mit Mitteln zur Ersten Hilfe:
    Verbandkasten, Hilfsmittel wie zusätzliches Verbandmaterial, Rettungsdecke, Einweg-Nierenschale und Vliesstoff-Tuch und Einweg-Schutzkleidung, automatisierter Externer Defibrillator ( dringend empfohlen), ggf. Beatmungsgerät, Schreibtisch, Stuhl, Abfallbehälter, Untersuchungsliege, Schienen zum Ruhigstellen von Extremitäten, HWS-Immobilisations-kragen, Desinfektionsmaterial, Augenspülflasche, Blutdruckmessgerät, Möglichkeit zum pulsmessen
  3. Einrichtungen zur Ersten Hilfe:
    technische Hilfsmittel zur Rettung aus dem Gefahrenbereich mit Gefahr für Leben und Gesundheit wie
  • Meldeeinrichtungen (z. B. Notruftelefon),
  • Rettungstransportmittel (z. B. Tragen, Roll-In-Tragen) und
  • Rettungsgeräte (Hilfsmittel zur Rettung aus der Übungsanlage),
  • Zubehör wie Decken und Einmalauflagen für Untersuchungsliegen
  1. Bauliche Anforderungen:
  • im Erdgeschoss gelegen, mit Krankentrage leicht erreichbar
  • Toilette in unmittelbarer Nähe
  • Gefährdungen oder Beeinträchtigungen durch Lärm, Vibrationen, Stäube, Gase, und Dämpfe ausgeschlossen
  • stufenloser Zugang
  • heizbar
  • mindestens 20 m² Grundfläche groß
  • Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und desinfizieren sein
  • ausreichend beleuchtet
  • mit Waschbecken für fließendes Warm- und Kaltwasser und Spender für Seife, Desinfektionsmittel, Hautschutzmittel und Einmalhandtücher
  • zum händeabtrocknen (Einweghandtücher)
  • Sichtschutz gegen Einblicke von außen
  • Kennzeichnung des Weges zum Erste-Hilfe-Raum
  • Kennzeichnung des Erste-Hilfe-Raumes mit Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“

Weitere Informationen zu Atemschutzübungsanlagen und deren Gefährdungsanalyse enthalten vor allem

  • DIN 14093-04 Atemschutz-Übungsanlagen, Planungsgrundlagen
  • ASR A4.3 Erste Hilfe-Räume
  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
  • DGUV Vorschrift 49 UVV Feuerwehren
  • Gefährdungsbeurteilung einer Atemschutzübungsanlage, Veröffentlichung im www.atemschutzlexikon.de 

DIN EN 12021 Atemgeräte – Druckgase für Atemschutzgeräte; Deutsche Fassung vom NA 027-02-08 AA „Tauchgeräte“ im DIN überarbeitet und neu herausgegeben.

Neu:

  1. Grenzwert für CO von 15 ppm auf 5 ppm reduziert.
  2. zulässige Grenzwerte Wassergehalt vom Druck abhängig.

Die DIN EN 12021 bestimmt die Anforderungen an die Qualität von Druckgasen. Sie gilt für

  • Pressluftatmer
  • Schlauchgeräte
  • Selbstretter Pressluftatmer mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur oder Haube
  • Selbstretter mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur oder Haube
  • Regenationsgeräte
  • Atemluft für Überdruckeinsatz
  • autonome Leichttauchgeräte
  • Schlauchgeräte für Einsatz unter Wasser.

Übersicht der wesentlichen Inhalte:

  • Anwendungsbereich
  • Begriffe
  • Anforderungen
    • Allgemeines
    • Atemluft
    • Mischung der Gase
    • Geruch
  • Probenahme und Prüfung
  • Anhänge:
    • Natürliche Luft und deren Zusammensetzung
    • Wasseranteil von Hochruck-Atemluft
    • Wasseranteil in der gelieferten Atemluft bis 40 bar
    • Zusammensetzung der sauerstoffkompatiblen Luft
    • Zusammensetzung der stickstoffarmen Luft und der Sauerstoffangereicherten Luft
    • Zusammensetzung Atemsauerstoff
    • Zusammensetzung Sauerstoff- und Stickstoff-Gasmischungen
    • Zusammensetzung der Sauerstoff- und Helium-Gasmischungen
    • Prüfprotokoll

Hinweis: Ein Vorschlag für ein Prüfprotokoll finden Sie auf dieser Seite unter Downloads.

DIN 58610 Atemschutzgeräte – Vollmasken verbunden mit Kopfschutz zum Gebrauch als ein Teil eines Atemschutzgerätes für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfungen vom NA 027-02-04-02 AK „Atemanschlüsse“ überarbeitet herausgegeben

Veränderungen:

  • Prüfvorgaben für den Helm an die DIN EN 443 angepasst
  • Begriffe überarbeitet
  • zusätzliche, nicht in den DIN EN 136 Atemanschluss und DIN EN 443 Feuerwehrhelme enthaltene Forderungen

Ende November 2014 wurde die überarbeitete DIN 58610 „Atemschutzgeräte – Vollmasken verbunden mit Kopfschutz zum Gebrauch als ein Teil eines Atemschutzgerätes für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfungen“ herausgegeben. Diese Norm legt Mindestanforderungen und Prüfungen für diesen Atemanschluss zum Gebrauch mit Atemschutzgeräten und Feuerwehreinsatzbekleidung fest. Dieser Atemanschluss besteht aus einem Feuerwehrhelm und einer Vollmaske, die am Helm befestigt wird. Der Helm erfüllt die Aufgaben

  • Kopfschutz
  • Maskenbänderung.

Für das An- und Ablegen der Vollmaske bleibt dem atemschutzgeräteträger ein Absetzen des Feuerwehrhelmes erspart.

Maske und Helm lassen sich mit einstellbaren oder mit sich selbst einstellenden Verbindungselementen sicher koppeln. Dieser Atemanschluss wird auch als Masken-Helm-Kombination (HMK), (wwww.atemschutzlexikon,de/lexikon/Masken-Helm-Kombination), bezeichnet.

Zum sicheren Tragen der Masken-Helm-Kombination gehört, dass der Feuerwehrhelm vom Atemschutzgeräteträger selbst genau auf ihn passend einzustellen ist. Wenn er zu locker sitzen würde, wäre ein einwandfreier Dichtsitz des Atemanschlusses nicht zu erreichen. Der zu lockere Sitz des Feuerwehrhelmes könnte im Atemschutzeinsatz zu ungewollten Undichtigkeiten führen, z. B. durch einseitige Belastung der Vollmaske im Bereich der Stirn (wwww.atemschutzlexikon,de/Fortbildung/HandhabungAtemschutzgeräte).

Der Helm ist dafür vorgesehen, den Kopf des Gerätträgers zu schützen und gleichzeitig durch ein Verbindungssystem als Bänderung für eine Vollmaske zu dienen.

Der Helm der MHK entspricht den Forderungen der DIN EN 443, die Vollmaske der DIN EN 136. Die HMK ist zum Tragen bei Einsätzen der Feuerwehren, Katastrophenschutzorganisationen und im industriellen Atemschutz vorgesehen.

Übersicht der wesentlichen Inhalte:

  • Anwendungsbereich
  • normative Verweisungen
  • Begriffe
  • Beschreibung
  • Anforderungen
    • Allgemeines
    • Aufbau
    • Verbindungssystem
    • Nach innen gerichtete Leckage
    • Praktische Leistungsprüfung
    • Zubehör (optional)
  • Prüfung
    • Allgemeines
    • Sichtprüfung
    • Nennwerte und Toleranzen
    • Zugfestigkeit des Verbindungssystems
    • Prüfung auf nach innen gerichtete Leckage: Probanden, Prüfablauf
    • Praktische Leistungsprüfung: Allgemeines, Durchführung, Prüfbericht
  • Kennzeichnung
  • Informationsbroschüre des Herstellers Literaturhinweise
  • Anlagen: Bilder Prüfkopf, Bestimmung Kopfumfang, Bestimmung Gesichtsbreite

Die Original-Norm können Sie unter folgender Adresse kaufen:

Beuth Verlag GmbH
Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Neue Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren und DGUV Regel 105-049 Feuerwehren Kraft gesetzt – atemschutzorientierte Einführung

Das Regelwerk der Unfallversicherer für ehrenamtliche Feuerwehren wurde soeben überarbeitet und als Ersatz für die bisherige Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C53 Feuerwehren  in Kraft gesetzt. Ziel der neuen DGUV 49 ist die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei den Freiwilligen Feuerwehren. Gleichzeitig erscheint die neue DGUV Regel Feuerwehren als Ersatz für die Durchführungsanweisungen in der ehemaligen GUV-V C53.

Damit wird dem dualen System des Arbeitsschutzes in Deutschland entsprochen. Das beinhaltet folgende zwei Seiten des Arbeitsschutzes:

  1. Bund und Länder Deutschlands sind auf der Basis u.a. des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit, also z. B. die Angehörigen von Berufs- und Werkfeuerwehren
  2. die gesetzlichen Unfallversicherer unter der Führung der DGUV sorgen sich auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VII ergänzend um die Gesundheit der Regel 105-049für bei ihnen Versicherten, z. B. auch die ehrenamtlich Tätigen wie die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Die gelten nicht als Beschäftigte, bedürfen aber eines gleichwertigen Schutzes vor Unfällen.    

Deshalb hat die DGUV in ihrer Verantwortung für die Unfallverhütung in den Freiwilligen Feuerwehren die Unfallverhütungsvorschrift  49 überarbeitet in Kraft gesetzt. Die ursprüngliche  GUV-V C53 war in der Zeit seit in Kraft treten 1989 überholungsbedürftig geworden.

Parallel dazu hat die DGUV mit der ebenfalls in Kraft gesetzten DGUV Regel 105-049 Regeln, Kommentare und Erläuterungen verabschiedet, die Hinweise zum Erreichen der Schutzziele der DGUV Vorschrift 49 enthalten. So ist nun wieder Gleichheit im Inhalt der Systeme der Unfallverhütung für die Beschäftigten und die für die ehrenamtlich Tätigen gesichert.  

Neu bzw. ergänzend wurde in die DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren aufgenommen:

  • Abschnitt Begriffe

Ergänzung der Begriffe durch „Bauliche Anlagen“, „Feuerwehrfahrzeuge“ und „Einsatzbedingungen“

  • Abschnitt Verantwortung

Der Träger der Feuerwehr ist für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei seiner FFW  verantwortlich. Dabei sollen die Anforderungen und Strukturen des Ehrenamts besondere Berücksichtigung finden

  • Abschnitt Gefährdungsbeurteilung

Für den Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung zentrales Element für die Sicherheit. Sie ist auf der Basis des feuerwehrspezifischen Regelwerkes zu erstellen.

  • Abschnitt Sicherheitstechnische und medizinische Betreuung

Der Träger der Feuerwehr muss sich sicherheitstechnisch und medizinisch beraten lassen

  • Abschnitt Persönliche Anforderungen

Feuerwehrdienst dürfen nur Personen übernehmen, die für die jeweilige Tätigkeit körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt sind. Bestehen konkrete Zweifel an der Eignung, müssen sie ärztlich abgeklärt werden. Deshalb sind neben den fachglichen Befähigungen auch Eignungsnachweise z. B. für das Tragen von Atemschutzgeräten  zu erbringen.

Die neuen Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur Feststellung der Eignung für das Tragen von Atemschutz berücksichtigen allerdings in besonderer Weise die Belange des Ehrenamtes. So wird es nun möglich sein, Vorsorge und Eignungsfeststellung gemeinsam durchzuführen. Dazu reicht eine geeignete Ärztin oder ein geeigneter Arzt aus, ein spezieller Betriebsmediziner ist dazu nicht mehr notwendig.

Der Träger der Feuerwehr muss Kenntnis haben, ob die Atemschutzgeräteträger für den Einsatz unter Atemschutz körperlich geeignet sind. Sie müssen also die Eignungsuntersuchungen regeln. Es besteht Meldepflicht von Einschränkungen für den Feuerwehrdienst, also z. B. bei Krankschreibungen, Einnahme behindernder und berauschender  Medikamente sowie Herz-Kreislauf-Probleme.

  • Abschnitt Eignungsuntersuchungen

Untersuchung zur Eignung als Atemschutzgeräteträger dürfen Arbeits- und Betriebsmedizier sowie geeignete Ärzte durchführen. Die Regelungen der „Verordnung zur arbeitsmedizi­nischen Vorsorge“ bleiben unberührt. Die DGUV 105-049 enthält Festlegungen zu

  • Hinweise zu Fristen für Eignungsuntersuchungen,
  • Musterschreiben zu § 6 Absatz 5 für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträger
  • Protokollvordrucke Eignungsuntersuchungen der Atemschutzgeräteträgerinnen bzw. der Atemschutzgeräteträger der freiwilligen Feuerwehr
  • Abschnitt Unterweisung

Mindestens 2 Stunden pro Jahr sind die Atemschutzgeräteträger zu unterweisen – möglichst aber als praktische Übung mit einem Lehrgespräch zu den Schwerpunkten im Atemschutz der betreffenden Feuerwehr.

Darüber hinaus muss nachweisbar regelmäßig eine Unterweisung über die Inanspruchnahme von Sondersignalen und zur Unfallverhütung erfolgen.

  • Abschnitt Erste Hilfe

Die Feuerwehr muss ausgebildete Ersthelferinnen oder Ersthelfer einsetzen, die nach landesrechtlichen Be­stimmungen oder – sofern das Landesrecht keine entsprechenden Ausbil­dungsvorgaben enthält – nach feuerwehrspezifischem Regelwerk in Erster Hilfe ausgebildet worden sind und regelmäßig fortgebildet werden

  • Abschnitt Prüfungen
  • Jede benutzte Ausrüstung ist mindestens einer Sichtprüfung zu unterziehen
  • Atemschutzgeräte sind durch befähigte Personen, z. B. Atemschutzgerätewarte, nach Herstellervorschrift und Richtlinie vfdb 0840 Blatt 2 zu behandeln.
  • Nach außergewöhnlichen Ereignissen sind außerordentliche Prüfungen durchzuführen, z. B. nach thermischer Überlastung von Atemschutzgeräten oder deren hoher Kontamination.
  • Schadhafte Geräte und Ausrüstungen sind der Benutzung zu entziehen.
  • Schadensmeldungen sind der zuständigen Führungskraft zu übergeben, z. B. beschädigte PSA.
  • Alle übrige Ausrüstungen sind entsprechend DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr regelmäßig zu prüfen.
  • Abschnitt bauliche Einrichtungen

z. B. Atemschutzwerkstätten, müssen so eingerichtet sein, dass eine Gefährdung durch Schadstoffe von der Einsatzstelle und Kontaminationsverschleppung  vermieden wird.

  •   Abschnitt PSA

Zur Mindestausstattung an PSA gehören:

  • Feuerwehrschutzkleidung
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Feuerwehrschutzhandschuhe
  • Feuerwehrschutzschuhe

Bei besonderen Gefahren müssen zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen in ausreichender Anzahl vorhanden, einsatzbereit und durch ggf. erforderlich speziell aus- und fortgebildete Kräfte p und bedienbar sein, z. B. Atemschutzausrüstung.

  • Abschnitt Verhalten im Feuerwehrdienst

Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Dabei müs­sen insbesondere bei Einsätzen und Übungen sich ändernde Bedingungen berücksichtigt werden.

Im Einzelfall kann bei Einsätzen unter Beachtung des Eigenschutzes zur Rettung von Personen aus Lebensgefahr von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.

Kontaminationen der Feuerwehrangehörigen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden.

  • Abschnitt Einsatz mit Atemschutzgeräten
  • Bei Gefährdungen durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel müssen geeignete Atemschutzgeräte benutzt werden.
  • Beim Einsatz Umluft unabhängiger Atemschutzgeräten ist eine Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträgern und Einsatzkräften außerhalb des Gefahrenbereiches sicherzustellen.
  • Für den Notfall von Atemschutzgeräteträgern im Gefahrenbereich müssen Sicher­heitstrupps in ausreichender Zahl zur sofortigen Rettung bereitstehen.
  • Für die Notfallrettung sind geeignete Maßnahmen zur vorzusehen.
  • Die Atemschutzüberwachung der eingesetzten Atemschutzgeräteträger ist sicherzustellen.

Die DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren enthält noch weitere Hinweise, z. B. zu Kindern und Jugendlichen in der Feuerwehr, zum Betreiben von Fahrzeugen, zum Tauchen, Dienst auf Gewässern, Ein- und Absturzgefahren, Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte und Hebekissensysteme Gefährdungen durch elektrischen Strom.

https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24266