Regelungen der Einsatzzeiten bei Atemschutzeinsätzen

Name:

Martin Claudius

Frage:

Ich finde nirgends Regelungen der Einsatzzeiten bei Atemschutzeinsätzen. Können Sie helfen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Claudius

Einsatz im Atemschutz

Zur Vermeidung von Überlastungen darf ein Feuerwehrmann max. zweimal pro Einsatztag für ca. 40 Minuten als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Einsatz mit Wärmestrahlenschutzanzügen

Spezielle Einsätze in Wärmestrahlenschutzanzügen dürfen 10 bis 15 Minuten nicht überschreiten. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Einsatz mit Chemikalien- und Gasschutzanzügen

Einsatzzeiten in Chemikalien- und Gasschutzanzügen dürfen bei Einsatztemperaturen von 20 bis 25 °C max. 30 Minuten betragen. Bei Einsatztemperaturen über 35 °C darf die Einsatzzeit max. 10 Minuten betragen. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Unklare Verhältnisse

Grundsätzlich sollte der Einsatzleiter bei unklaren Verhältnissen zum Schutz der ihm anvertrauten Einsatzkräfte einen Notarzt einbeziehen.

Ruhezeiten nach Einsätzen

Sicherheit für unsere Feuerwehrangehörigen erstreckt sich nicht nur auf die persönliche Schutzausrüstung und auf das Gerät, das sie benutzen. Verantwortungsvolle Einsatzleiter müssen auch stets die psychische und physische Belastung der ihnen anvertrauten Männer und Frauen im Blick haben.

Vom Einsatzleiter können wir erwarten, dass er vernünftig die Belastung der Kommunen als Kostenträger und auch die Interessenlage der Arbeitgeber in seine Überlegungen mit einbezieht – und bestimmte Feuerwehrangehörige ggf. vorzeitig aus dem Einsatz entlässt. Wenn ein Feuerwehrangehöriger jedoch an einer Einsatzstelle dringend gebraucht wird, dann hat er auch Anspruch auf volle Fürsorge. Es wäre unverantwortlich, wenn jemand beispielsweise aus Übermüdung einen Unfall erleidet, weil er die ganze Nacht lang anderen geholfen hat. Dieses Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht und äußeren Interessen gilt es für den Einsatzleiter und die Träger der Feuerwehr zu beachten. Mit unseren Empfehlungen wollen wir ihm überschaubare Regeln dafür an die Hand geben, die es ihm erleichtern, seiner sozialen Verantwortung gerecht zu werden.

Dipl. Ing. W. Gabler

Hinweise zur Einsatzhygiene

Name:

Ronald Hegedorn und weitere 54 Nutzer www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Liebe Redaktion,

es ist gut, die Homepage atemschutzlexikon.de auch zu Anfragen nutzen zu können. Können Sie mir wichtige Tipps für die Einsatzhygiene für Atemschutzgeräteträger geben? Ich möchte dazu im Oktober eine Schulung halten.
Vielen Dank vorab.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Hegedorn,

Sie haben die Gefahren im Atemschutzeinsatz entsprechend Ihrer hier nur auszugsweise wiedergegebenen Anfrage richtig erkannt. Hinsichtlich der Schadstoffbelastung sind Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr und im industriellen Bereich während ihrer Arbeitseinsätze den Gefahren von Kontamination und Inkorporation durch schädigende Gasen, Dämpfe und Feststoffaerosole sowie durch biologische Keime ausgesetzt. In besonderen Einsatzbereichen können auch Stoffe mit radioaktiver Strahlung gefährlich auf die Atemschutzgeräteträger wirken. Bei Übungen können zumindest biologische Keime gefährden.

Die Wirkungen all dieser Stoffe sind meist gefährlich, im menschlichen Organismus oft sogar verheerend. Sie reichen von sofort eintretenden psychologischen Wirkungen, wie Ekel bei Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen bis hin zu Nachwirkungen und Spätfolgen bei Infektionen oder Vergiftungen nach Hautresorption oder Einatmen. Deshalb steht der Schutz vor Kontamination und besonders vor Inkorporation im Mittelpunkt der Grundsätze zum Schutz der Atemschutzgeräteträger.

Vor diesen Gefährdungen müssen sich die Einsatzkräfte mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) schützen. Für die von Ihnen fortzubildenden Atemschutzgeräteträger sollten Kernpunkte der Schulung sein

  • Einsatzbeginn in vollständiger und unbenutzter PSA
  • Kontrolle der PSA auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit nach Bedienungsanleitung
  • Vermeidung der Verschmutzungen an der Einsatzstelle
  • Ablegen der PSA nach Abschluss der Tätigkeiten ohne Übertragung der Verschmutzungen auf die Unterkleidung oder die Haut und ohne deren Einatmung
  • Abgabe der benutzten PSA und der übrigen Ausrüstung zum Schutz vor Kontamination oder gar Kontaminationsverschleppung sowie Inkorporation
  • Sofortreinigung und erforderlichenfalls Desinfektion verschmutzter Körperstellen unter Verwendung bereitstehender Mittel und Möglichkeiten unter Beachtung der jeweiligen Reinigungsvorschrift, vor allem gründliche Gesichts- und Händereinigung besonders vor Essen- und Getränkeeinnahme
  • den Einsatz abschließende Ganzkörperreinigung
  • gewissenhafte und sachkundige Reinigung und Desinfektion der benutzten PSA. Getragene Atemanschlüsse und Lungenautomaten lassen sich besonders exakt und effektiv nur in Reinigungs- und Desinfektionsmaschinen bearbeiten.

Bei Verdacht auf Kontamination mit gefährlichen Stoffen oder deren Aufnahme in den Körper durch z. B. Einatmung und Verschlucken ist unverzüglich ärztliche Hilfe abzusichern.

Erforderlich für eine Mindestabsicherung der Personalhygiene sind Flüssigseife, Waschbürste, anwendungsbereite Desinfektionsmittel für Körperoberflächen und Flächen von Gegenständen und Bekleidung sowie Einweghandschuhe, möglichst aus Venyl.

Merke:

Wer gesund in den Einsatz geht, muss auch gesund zurückkommen. Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Deshalb schützt er sich mittels Einsatzhygiene vor Kontamination und Inkorporation. Seine PSA reinigen und desinfizieren dafür sachkundige Atemschutzgerätewarte.

Ausführliche und weiterführende Hinweise veröffentlicht im kommenden Herbst die MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit www.atemschutzlexikon.de

W. Gabler

Ltr. Redaktion

Filter und ihre Anwendung im Atemschutz

Name:

Angela Nonta und weitere 43 Anfragen ähnlichen Inhaltes

Frage:

Liebe Mitarbeiter des Atemschutzlexikon,

ich bin Zugführerin in einer Werkfeuerwehr. Das Atemschutzlexikon finde ich für mich als Führungskraft hervorragend geeignet und benutze es schon lange. Deshalb hoffe ich auch auf sachverständige Antwort auf meine beiden Fragen.

  1. Bei einigen Einsätzen lassen wir zum Schutz unserer Atemschutzgeräte-träger Kombinationsfilter verwenden. Nun haben wir in der Fortbildung gehört, dass bei einigen Stoffen wie Kohlendioxid, Methan, Edelgase, Wasserstoff und Acetylen (Ethin) keine Filter sondern Isoliergeräte verwendet werden sollen. Warum?
  2. Wenn ich Gemische von Gasen und Dämpfen habe, beeinflussen dann alle Stoffe gleichermaßen die Tragezeitbegrenzung bzw. Einsatzgrenze (z.B. 1 vol%) ? Findet dann ein Filterdurchbruch statt wenn die Summe aller Stoffe im Rauch diese Einsatzgrenze übersteigt?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort:

Hallo Frau Nonta,

Atemschutzgeräteträger mit Filter tragen umluftabhängige Atemschutzgeräte. Dadurch sind sie vom Sauerstoffgehalt und den Arten und Klonzentrationen der Atemgifte in der Umgebungsluft abhängig. Der Sauerstoffgehalt sollte etwa 21 Vol. % betragen. 17 Vol.% lassen sich außer bei CO-Filtern (s. unten) kurzzeitig erdulden ohne gesundheitliche Schäden davon zu tragen.

Die von Ihnen aufgezählten Atemgifte verdrängen den Sauerstoff aus der Luft. Sie wirken erstickend. Diese Atemgifte sind ungiftig, können aber den Sauerstoff aus der Einatemluft verdrängen.

Die Anwesenheit dieser erstickend wirkenden Gase lässt die Sauerstoffkonzentration sinken.

Filter werden hinsichtlich ihres Hauptanwendungsbereich farblich, numerisch und mit Buchstaben gekennzeichnet

Das Schutzziel, dem Träger des Atemschutzgerätes gesundheitlich unschädliche Atemluft zuzuführen, wird bei den Filtergeräten durch Entfernen der Schadstoffe mittels Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter erreicht. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw . Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Diese Daten lassen sich der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Kapitel 3.1.5.4, 3.2.8, 3.2.9 und Anhang 1 – Abschnitt 1.2 entnehmen.

Filter und ihre Hauptanwendungsbereiche
TypKennfarbeHauptanwendungsbereichFilterklasseHöchstzulässige Schadstoff- konzentration
AbraunOrganische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 EC1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
BgrauAnorganische Gase u. Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid /Schwefelwasserstoff) Hydrogencyanid (Blausäure) – nicht gegen Kohlenmonoxid1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
EgelbSchwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere sauren Gase1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
KgrünAmmoniak und organische Ammoniak-Derivate1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
AXbraunniedrigsiedende organische Verbindung (Siedepunkt < 65 EC) der Niedrigsiedergruppe 1 und 2





Gr. 1 100ml/m; für max. 40 min
Gr. 1 500ml/m; für max. 20 min
Gr. 2 1 000ml/m; für max. 60 min
Gr. 2 5 000ml/m; für max. 20 min
SXviolettwie vom Hersteller festgelegt5 000 ml/m; (0,5 Vol.-%)
NO-P3blau-weißnitrose Gase, z. B. NO, NO2, NOxBis zum max. 400fachen des GW bei Vollmaske, sofern die in der Tabelle genannten höchstzulässigen Konzentrationen nicht bereits überschritten sind, und bis zum max. 30fachen des GW bei Halb- und Viertelmaske, sofern die in der Tabelle genannten höchstzulässigen Konzentrationen nicht überschritten sind.
Hg-P3rot-weißQuecksilber
COschwarzKohlenmonoxidSpezielle Anwendungsrichtlinien

Sauerstoff können Filter aber nicht ersetzen oder gar produzieren. Deshalb dürfen bei folgenden Bedingungen am Einsatzort Filter nicht als Atemschutz getragen werden, wenn

  • Zweifel bestehen, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten
  • Atemgifte unbekannt sind
  • Sich unbekannte Kombinationen aus verschiedenen Gefahrstoffen gebildet haben oder drohen sich zu bilden
  • die Einsatzbedingungen nicht ausreichend bekannt sind
  • sich die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre nachteilig verändern kann
  • sich gefahrdrohende Situationen für den Filterträger ergeben können, z. B. entstehen explosibler Atmosphären
  • Gase und Dämpfe durch den Atemschutzgeräteträger bei Erschöpfung des Filters (Filterdurchbruch) nicht wahrgenommen werden, z. B. bei sinnesunwirksamen Atemgiften
  • Sauerstoffmangel am Einsatzort herrscht

Dann müssen Isoliergeräte verwendet werden.

Ob der verwendete Filter welche schädigenden Dämpfe und Gase aus der Einatemluft abzuscheiden vermag, ergibt sich bei bekannten Gefahrstoffen aus den zu ihnen gehörigen Sicherheitsdatenblättern.

DGUV-R 190-112 legt zum Einsatz unter Filtern fest:

  • Ist ein Schutz gegen Gase und Dämpfe (Schadgase) erforderlich, werden Gasfilter, gegen Partikel werden Partikelfilter eingesetzt. Tritt beides gemeinsam auf, so ist ein Kombinationsfilter zu verwenden. Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel, ein Partikelfilter nicht gegen Gase.
  • Für den Einsatz von Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid (CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol .-% Sauerstoff erforderlich .
  • Bestimmte Gase, z .B . H2S und Phosgen, können die üblicherweise in diesen Geräten verwendeten Elastomere (z .B . Silikon) durchdringen, wodurch die Luftgrenzwerte für diese Gase in der Einatemluft überschritten werden können . Die Einsatzmöglichkeit des Isoliergerätes ist in diesem Fall mit dem Hersteller zu klären.
  • Für den Einsatz gegen nitrose Gase und Quecksilber sind nur Kombinationsfilter zulässig.
  • Gegen radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan sind nur Reaktorfilter zulässig.
  • Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe und für Enzyme kann das Schutzziel, Atemluft zuzuführen, qualitativ eingeschränkt sein . Es kann jedoch eine signifikante Verringerung der inhalativen Exposition erreicht werden.

Konzentrationen und Zeiten der Filterdurchbrüche lassen sich nur ungefähr voraussagen. Dafür spielen die aktuellen Bedingungen am Einsatzort eine zu große Rolle.

Sollten mehrere Atemgifte in der Umgebungsluft vorhanden sein, bestimmt das gefährlichste Atemgift Durchbruchmenge, Tragezeitbegrenzung und Einsatzgrenze.

Bitte beachten Sie aber auch, dass Bereiche mit Rauchgas nur umluftunabhängig (z. B. PA) geschützt betreten werden dürfen. Die Zusammensetzungen von Brandgas und Brandrauch sind wegen der örtlichen Bedingungen u.a. beim Abbrand sehr unterschiedlich. Sie lassen sich nicht mit vertretbarem Aufwand bei einer Brandbekämpfung exakt bestimmen.