ABC-Schutz

Definition

nach §12 des Zivilschutzgesetzes geregelte Maßnahmen zur Abwehr bzw. Vermeidung von atomaren, biologischen oder chemischen Gefahren.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Dies kann durch Maßnahmen wie Erkundung, Kontaminations- und Infektionsschutz, sowie Dekontamination erfolgen.