Definition
Pflichtuntersuchung für Beschäftigte mit entsprechenden Gefährdungsgruppen, die bei ihrer Tätigkeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind, z. B. beim Tragen von Atemschutzgeräten. Man unterscheidet Erstuntersuchung, regelmäßige Nachuntersuchungen und nachgehende Untersuchungen.
Erläuterung
Die Aufgaben der Untersuchungen sind:
– Erstuntersuchung zum Feststellen, ob gesundheitliche Bedenken
gegen eine Arbeit im Gefahrenbereich sprechen,
– Nachuntersuchungen, die in bestimmten Zeitabständen klären
sollen, ob gesundheitliche Beschwerden aufgetreten sind oder
ob die Weiterarbeit unbedenklich ist;
– nachgehende Untersuchungen sollen beim Ausscheiden aus der
Tätigkeit und danach mögliche Spätfolgen aufdecken. Sie sind
z. B. erforderlich, wenn mit krebserzeugenden Stoffen gearbeitet wurde.
Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist auch möglich auf Wunsch des Beschäftigten und/oder seines Vorgesetzten, z. B. wenn ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und der Arbeit vermutet wird.
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