Definition
Atemschutzgeräte sind zu registrieren und in einer Gerätekartei bzw. Datei zu führen. Diese wird in Papier- oder Datenträgerform geführt und enthält alle Gerätedaten sowie das Herstellungs- und das Inbetriebnahmedatum, alle Prüfungen und Prüfwerte, sowie die fristgemäßen oder anderweitig gewechselten Teile bis zu deren Ausmusterung.
Erläuterungen
Die Gerätekartei bzw. Gerätedatei stellt alle Daten des Atemschutzgerätes bereit. Sie sind u.a. für Atemanschlüsse, umluftunabhängige und umluftabhängige Atemschutzgeräte. Rettungsgeräte und Druckbehälter zu führen.
Bildquelle: Dräger AG