Befehl

Definition

widerspruchsfreie, klare Anordnung eines Vorgesetzen zur Umsetzung der von ihm geplanten Absicht oder Durchführung in schriftlicher, mündlicher oder in anderer Form.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Ein Befehl gliedert sich grundlegend wie folgt:

  • Einheit
  • Auftrag
  • Mittel
  • Ziel
  • Weg

kann jedoch wenn nötig, z.B. zur Führung oder bei Befehlen über längere Zeiträume, ergänzt oder anders gegliedert werden sofern dies nötig ist.