Definition
widerspruchsfreie, klare Anordnung eines Vorgesetzen zur Umsetzung der von ihm geplanten Absicht oder Durchführung in schriftlicher, mündlicher oder in anderer Form.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Ein Befehl gliedert sich grundlegend wie folgt:
- Einheit
- Auftrag
- Mittel
- Ziel
- Weg
kann jedoch wenn nötig, z.B. zur Führung oder bei Befehlen über längere Zeiträume, ergänzt oder anders gegliedert werden sofern dies nötig ist.