Definition
eine im Einsatz festgelegte Aufgabe für einen Trupp oder eine Einrichtung, dessen Erfüllung eine erfolgreiche Beendigung zur Folge hat.
Bildquelle: Dräger AG
eine im Einsatz festgelegte Aufgabe für einen Trupp oder eine Einrichtung, dessen Erfüllung eine erfolgreiche Beendigung zur Folge hat.
Bildquelle: Dräger AG
widerspruchsfreie, klare Anordnung eines Vorgesetzen zur Umsetzung der von ihm geplanten Absicht oder Durchführung in schriftlicher, mündlicher oder in anderer Form.
Bildquelle: Dräger AG
Ein Befehl gliedert sich grundlegend wie folgt:
kann jedoch wenn nötig, z.B. zur Führung oder bei Befehlen über längere Zeiträume, ergänzt oder anders gegliedert werden sofern dies nötig ist.
ist eine Anordnung zur Auftragsdurchführung im Einsatz der Feuerwehr, die ein Vorgesetzter, z. B. Einsatzleiter, seinen Nachgeordneten, z. B. dem Angriffstrupp, erteilt.
Der Vorgesetzte stellt seinem Einsatzbefehl eine kurze Lageübersicht voran. Der Einsatzbefehl enthält dann in der Regel folgende Angaben:
und wird mit dem Wort „vor“ oder „zum Einsatz fertig“ abgeschlossen.
Anschließend wird der Einsatzbefehl wiederholt. Im Brandeinsatz wiederholt nur der Angriffstruppführer den Befehl, da sich für alle weiteren Trupps die Aufgaben daraus definieren, bei der Technischen Hilfeleistung muss der Einsatzbefehl durch jeden Truppführer wiederholt werden.
Bildquelle: FF Allersfelden
*sofern notwendig