Einsatzbefehl

Definition

ist eine Anordnung zur Auftragsdurchführung im Einsatz der Feuerwehr, die ein Vorgesetzter, z. B. Einsatzleiter, seinen Nachgeordneten, z. B. dem Angriffstrupp, erteilt.

Erläuterung

Der Vorgesetzte stellt seinem Einsatzbefehl eine kurze Lageübersicht voran. Der Einsatzbefehl enthält dann in der Regel folgende Angaben:

  • Wasserentnahmestelle*
  • Lage des Verteilers*
  • Einheit
  • Auftrag
  • Lage
  • Mittel
  • Ziel
  • Weg

und wird mit dem Wort „vor“ oder „zum Einsatz fertig“ abgeschlossen.

Anschließend wird der Einsatzbefehl wiederholt. Im Brandeinsatz wiederholt nur der Angriffstruppführer den Befehl, da sich für alle weiteren Trupps die Aufgaben daraus definieren, bei der Technischen Hilfeleistung muss der Einsatzbefehl durch jeden Truppführer wiederholt werden.

Bildquelle: FF Allersfelden

*sofern notwendig