Definition
sind Krankheiten, die in Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sind und die Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.
Erläuterung
Berufskrankheiten werden nach ihren Ursachen unterschieden:
- Krankheiten, die durch chemische Einwirkungen verursacht
werden, zum Beispiel Hauterkrankungen und Erkrankungen
durch Metalle und Halbmetalle, Lösungsmittel und
Pestizide - Krankheiten, die durch physikalische Einwirkungen
verursacht werden, beispielsweise Wirbelsäulen-
erkrankungen durch Heben oder Tragen schwerer Lasten,
Lärmschwerhörigkeit, Erkrankungen durch Vibrationen,
Druckluft oder durch Strahlung (Schneeberger Krankheit) - durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte
Krankheiten - Tropenkrankheiten, beispielsweise Malaria
- Erkrankungen durch anorganische Stäube, dazu gehören
durch Asbestfasern verursachte Krankheiten und die
Silikose - Erkrankungen durch organische Stäube.