Chemikalienschutzstiefel

Definition

Schutzstiefel am CSA müssen Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Leitfähigkeit erfüllen und ähnlich wie Sicherheitsschuhwerk durchtrittfeste Sohle und Stahlkappe besitzen. Sie müssen je nach Schutzanzugtyp gasdicht mit dem Schutzanzug verbunden werden können und trotzdem wechselbar sein (CSA-Hauptteile). Dies kann z.B. über Dichtringe oder Schellen erfolgen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Oft werden Nitril-Stiefel eingesetzt, die die Zulassung nach EN 345-2 FPA-CR, Klasse S5 haben sowie nach vfdb 0801 für den Feuerwehreinsatz bei deutschen Feuerwehren geeignet sind. Diese sind gasicht, sehr hitzebeständig, mechanisch stabil, bieten sehr guten Schutz gegen Durchstich, Schnitt und Abrieb, haben ein ausgezeichnetes Permeationsverhalten und zeichnen sich trotzdem durch einen hohen Tragekomfort aus.

Alternativ stehen gasdichte Socken, fest verbunden mit dem CSA, zur Verfügung. Die sind über das Feuerwehrschutzschuhwerk o.ä. Schutzschuhwerk, zu ziehen.