Definition
Möglichkeit zum exakten und gesicherten Erkennen des Desinfektionserfolges oder Desinfektionsmisserfolges.
Erläuterung
Durchgeführt durch Experten aus mikrobiologischen Laboren und Gesundheitsämtern lässt sich innerhalb weniger Tage exakt nachweisen, ob die Desinfektion z. B. durch den Atemschutzgerätewart oder den Gerätewart für Chemikalienschutzanzüge erfolgreich durchgeführt wurde. Es wird die nach der Desinfektion zurückgebliebene
Gesamtkeimzahl auf der desinfizierten Oberfläche ermittelt. So lässt sich Erfolg oder Misserfolg der Desinfektionsmaßnahme sicher und juristisch anerkannt nachweisen.
Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA-Werkstätten, wenigstens einmal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit auf diesem Weg nachzuweisen.
Bildquelle: Dräger AG