Definition
ist die Kontrolle der Atemschutzgeräte durch den Atemschutzgeräteträger unmittelbar vor dem Einsatz beim Anlegen des Atemschutzgerätes.
Erläuterung
Die Einsatzkurzkontrolle wird vom Atemschutzgeräteträger selbst durchgeführt zur Kontrolle des Dichtsitzes seines Atemanschlusses und der Funktionstüchtigkeit seines Atemschutzgerätes.
Bildquelle: Dräger AG