Definition
Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren, zählt als Körperschaft der öffentlichen Hand zu den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Erläuterung
Feuerwehrunfallkassen gewähren mehr Leistungen zur Vorbeugung und an verunfallte Feuerwehrangehörige als gesetzliche Unfallversicherungen. Aktuell bestehen die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.