Definition
Maßnahmen zur Verhinderung, Abwehr und Beseitigung von Katastrophen oder ihrer Folgen.
Bildquelle: Amt für Bevölkerungsschutz
Erläuterung
In Deutschland ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder mit Ausrüstungen und Fahrzeugen, z. B. Erkundungskraftwagen, Dekontaminationsfahrzeugen und Löschfahrzeugen. Deren Besatzungen stehen Atem- und Körperschutzausrüstungen zur Verfügung. Sie müssen Atemschutzgeräteträger sein.