Definition
Filter sind umluftabhängige Atemschutzgeräte. Sie können Sauerstoffmangel nicht beheben. Nach DIN EN 14387 „Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – ANforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ unterscheidet man Filter in Gasfilter, Mehrbereichsfilter, Kombinationsfilter und Spezialfilter. Sie alle gelten als Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung. Kombinationsfilter verfügen über einen Gas- und einen Partikelfilter.
Filter müssen in der Norm vorgegebene Prüfungen bestehen um so nachzuweisen, dass sie die ANforderungen an sie aus der DIN EN 14387 erfüllen. Die Filter werden nach dieser Norm gekennzeichnet.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Es sind vielfältige Kombinationsmöglichkeiten von Gasfiltertypen in Gasfilterklassen mit Partikelfilterklassen möglich.
Die Nutzung eines Filters bedarf eines gesonderten Einsatzbefehls bzw. einer mittels Gefahrenanalyse gesicherten Anweisung. Filter dürfen nur in Bereichen mit ausreichend Sauerstoff ( > 17 Vol%) in der Luft mit jeweils ausfiltrierbaren Atemgiften genutzt werden.
Für Einsätze der Feuerwehr eignen sich besonders Kombinationsfilter vom Typ ABEK2 P3. Diese Nutzung bedarf eines gesonderten Einsatzbefehls.
Kombinationsfilter sind derzeitig noch mit Geräteanschlüssen für Gewinde 40 x 1/7 Zoll und M 45 (Überdruck) erhältlich. Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr dürfen jedes Filter nur einmal nutzen.
Einsatzbeschränkung, Verwendung, physiologische Akzeptanz, Lagerung und Entsorgung der Kombinationsfilter entsprechen denen der Gasfilter.