Definition
Von der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) eingeführte drei PSA-Kategorien zur Unterscheidung der unterschiedlichen Fähigkeit zur Gefahrenkompensation der Persönlichen Schutzausrüstung. Diese Kategorien I, II und III basieren auf einer Abstufung nach der zu erwartenden Verletzungsschwere, die im Notfall mit einer entsprechenden PSA abgewehrt werden kann.
Bildquelle: Bohle.com und Berufsbekleidung.schroeter.de
Erläuterung
PSA der Kategorie I
Diese Kategorie umfasst Produkte zum Schutz des Nutzers vor geringfügigen Risiken („simple design“). Der Hersteller geht davon aus, dass die PSA-Anwender die Wirksamkeit der PSA selbst einschätzen können, z. B. Schutzhandschuhe zum Schutz vor schwach aggressiven Reinigungsmitteln
PSA der Kategorie II
Produkte, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III eingeordnet werden können, z. B. Sicherheitsschuhe S3
PSA der Kategorie III
komplexe persönliche Schutzausrüstung („complex design“) zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden, also PSA, die gegen Gefährdungen schützen soll, die ein Anwender nicht selbst einschätzen kann, z.B. Filter, Pressluftatmer, Regenerationsgerät, Vollmaske und Chemikalienschutzhandschuhe.