Definition
nach DIN 14093-1 „Atemschutzübungsanlagen – Planungsgrundlagen“ Bestandteil einer Atemschutzübungsanlage.
Erläuterung
Der Sanitätsraum muss so angeordnet sein, das eine rasche Versorgung möglich ist. Er muss folgende Einrichtungselemente vorweisen:
- Verbandskasten (Typ E) nach DIN 13169
- Untersuchungsliege
- Arzthocker
- Waschbecken
- Notruftelefon
- Notbeleuchtung
Bildquelle: Dräger AG