Gasfilter mit überschrittener Lagerfrist dürfen in entsprechenden Gefahrenbereichen nicht mehr getragen werden. Eine Benutzung zu Übungszwecken ist meist unbeschadet möglich.
Je nach Inhalt zählen benutzte Filter zum Sondermüll.
Bewährt hat sich das Eintreten des Anschlussgewindes mit dem Fuß zum Verhindern einer nicht gewollten Wiederverwendung.