Gefahren ergeben sich z. B. aus vorhandenen Atemgiften und anderen Gefahrstoffen. Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ab, z. B. zum Tragen von Atemschutz und Schutzanzügen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig auf Aktualisierungsbedarf zu überprüfen.
Bei der Feuerwehr ist die Gefährdungsbeurteilung die Basis für Brandschutzbedarfspläne.