Grundlegend zählen zur PSA:
- Einheiten von mehreren Vorrichtungen oder Mitteln, die der Hersteller zusammengefügt hat und die gegen auftretende Risiken schützen, z. B. Atemanschluss Masken-Helm-Kombination,
- Kopplungen von Schutzvorrichtung oder Schutzmittel mit nichtschützender, persönlicher Ausrüstung,
- für das einwandfreie Funktionieren einer PSA unerlässliche austauschbare Bestandteile, z. B. Ausatemventile, Sichtscheiben und Überdruckventile.
Man unterscheidet folgende 3 Gruppen von PSA:
Kategorie I
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, Konformitätserklärung, Technischer File, Anbringen des CE-Zeichens, CE-Zeichen ohne Nummer
Kategorie II
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, Konformitätserklärung, Technischer File, Baumusterprüfung, Information des Herstellers, Anbringen des CE-Zeichens, CE-Zeichen mit Nummer der Behörde, die die Baumusterprüfung durchführte
Kategorie III
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, Konformitätserklärung, Technischer File, Baumusterprüfung, Qualitätsüberwachung, Information des Herstellers, Anbringen des CE-Zeichens, CE-Zeichen mit Nummer der Behörde, die die Qualitätsüberprüfung durchführt.
Bei der Feuerwehr gehören nach Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 1 „Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ zur PSA
- Mindestschutzausrüstung: Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk
- Ergänzungen der Mindestschutzausrüstung für den Lösch- oder Hilfeleistungseinsatz: Feuerwehrhaltegurt mit Feuerwehrbeil, Gesichtsschutz, Feuerwehrleine mit Feuerwehrleinenbeutel, Atemschutzgerät, Warnkleidung, Hitzeschutzkleidung, Warnkleidung, Schutzbrille, Gehörschutz, Schnittschutzkleidung
- Ergänzungen der Mindestschutzausrüstung für den ABC-Einsatz: Atemschutz, Körperschutz wie Chemikalienschutzanzug, Kontaminationsschutzanzug, Kontaminationsschutzhaube