Bei Konzentrationen oberhalb des ETW sind Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr grundsätzlich unter Atemschutz durchzuführen.
Unterhalb des ETW kann ohne Atemschutz gearbeitet werden, soweit nicht aus anderen Gründen Schutzmaßnahmen angezeigt sind (z. B. vermutete oder nicht messbare Schadstoffe).
Im Zweifel ist immer umgebungsluftunabhängiger Atemschutz zu tragen → FwDV 7.
Die ETW sind toxikologisch so festgesetzt worden, dass unterhalb dieser Werte die Leistungsfähigkeit von Einsatzkräften ohne Atemschutz bei etwa 4-stündiger Exposition während eines Einsatzes und in der Folgezeit nicht beeinträchtigt wird. Mehrfachexpositionen von Einsatzkräften gegenüber den gleichen Stoffen innerhalb weniger Tage bzw. sehr lange dauernde Einsatzzeiten sind wegen ihrer geringen Wahrscheinlichkeit nicht besonders berücksichtigt.
AEGL-Wert
Acute Exposure Guideline Levels (AEGL-Werte)
Die AEGL-Werte sind Störfall-Konzentrationsleitwerte zur Ausführung der Störfall-Verordnung bzw. nach europäischem Recht der Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG).
Diese Werte dienen als Planungsunterlagen für:
- die sicherheitstechnische Auslegung von Anlagen
- die betriebliche Gefahren- und Abwehrplanung
- die Katastrophenschutzplanung
Die AEGL-Werte sind stoffbezogene, toxikologisch begründete (Spitzen)Luftkonzentrationen, die erwarteten Schwellenwerten für Wirkungen auf die menschliche Gesundheit entsprechen.
Diese Luftkonzentrationen werden für:
- 5 Expositionsdauern (zwischen 10 Minuten und 8 Stunden)
- 3 Schweregraden von Wirkungen (zwischen Wahrnehmbarkeit und lebensbedrohlicher Wirkung)
abgeschätzt. Sie gelten für die Allgemeinbevölkerung inklusive empfindlicher Personengruppen bei Störfall-Expositionen.
Pro Stoff wird folgende Charakteristik der Schweregrade von AEGL-Werten vorgenommen:
AEGL-Schweregrad | Charakteristik |
unterhalb von AEGL-1 | Personen können evtl. Geruch noch wahrnehmen, schmecken oder fühlen oder sehr leichte Reizungen erfahren. Keine direkten Auswirkungen der Exposition auf die Gesundheit. |
AEGL-1 | (Schwelle zum Unwohlsein) |
unterhalb von AEGL-2 | Personen fühlen sich unwohl oder erleiden leichte, reversible Effekte auf die Gesundheit oder Geruchsbelästigungen, sind jedoch nicht in ihrer Fluchtmöglichkeit eingeschränkt und erleiden keine dauerhaften oder langwierigen Einschränkungen ihrer Gesundheit. |
AEGL-2 | (Schwelle zur Einschränkung) |
unterhalb von AEGL-3 | Dauerhafte oder langwierige Gesundheitsschäden; Personen sind in ihrer Fluchtmöglichkeit behindert (benötigen Hilfe von außen), sterben jedoch nicht. |
AEGL-3 | (Schwelle zur tödlichen Wirkung) |
oberhalb von AEGL-3 | Tod oder lebensbedrohliche Situation unmittelbar bei oder kurz nach der Exposition |
National wurde 1999 in Deutschland eine Toxikologie-Expertengruppe der Störfallkommission gegründet, die toxikologisch begründete AEGL-Werte empfiehlt.
International erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den USA, wo AEGL-Werte für die USA verbindlich festgelegt werden.
Entsprechend der Definition für die ETW werden durch das Referat 10 der vfdb die ETW den verfügbaren und verabschiedeten AEGL-2-Werten (für 4 Stunden Exposition) angepasst. Dies geschieht insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die AEGL-Werte einer ständigen Aktualisierung unterliegen und ständig weitere Stoffe durch internationale Gruppen erarbeitet werden → www.umweltbundesamt.de
ERPG-Wert
Die Emergency Response Planning Guidelines wurden von der American Industrial Hygiene Association (AIHA) aufgestellt und dienen als Richtwerte für die vorbeugende Gefahrenabwehr (Störfallvorsorge und Notfallplanung).
Die ERPG-Werte sind Konzentrationswerte in der Luft, anwendbar auf die Allgemeinbevölkerung bei einstündiger Einwirkung. Es wird die Vermeidung gesundheitlicher Effekte auf fast alle Individuen angestrebt.
Man unterscheidet pro Stoff 3 ERPG-Werte
ERPG-Wert | Kennzeichen |
ERPG 1 | lediglich leichte, vorübergehende gesundheitliche Auswirkung möglich(z. B. leichte Reizung der Atemwege bei empfindlichen Personen) |
ERPG 2 | vorübergehende Reizungen der Augen und Atemwege möglich, jedoch keine bleibenden oder schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen |
ERPG 3 | gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich, jedoch keine lebensbedrohenden Auswirkungen |
Die Störfallkommission nach § 51a Bundesimmissionsschutzgesetz hatte die Verwendung der ERPG-2-Werte als Konzentrationsleitwerte für Auswirkungsbetrachtungen in Sicherheitsanalysen nach Störfallverordnung empfohlen.
Derzeit wird daran gearbeitet, die ERPG-Werte durch die ähnlich definierten AEGL-Werte zu ersetzen.
Arbeitsplatzgrenwert (AGW)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Der AGW dient dem Schutz von Arbeitnehmern (gesunde, erwachsene Personen) am Arbeitsplatz. Er berücksichtigt die täglichen Expositionen während eines gesamten Arbeitslebens.
Der AGW ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz (in der Regel: täglich 8-stündige Exposition bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden), bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.
Technische-Richtkonzentration (TRK-Wert)
Technische-Richtkonzentration (TRK-Wert)
Der TRK-Wert gilt für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe, bei denen eine Langzeitwirkung nicht auszuschließen ist. Er ist aufgestellt, um ein mögliches Gesundheitsrisiko zu vermindern. Der TRK-Wert gibt keine Aussagen über akute Gefährdungen.
Der TRK-Wert ist die kleinstmögliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann → TRGS 905 – Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe.
Da die TRK-Werte in erster Linie vom Stand der Technik und von der jeweiligen Verfahrensart abhängen, eignen sie sich nicht zur Beurteilung einer Gefahrenlage im Einsatz.
Die TRK-Werte werden jährlich überprüft und bei Erfordernis geändert.