Neue Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren und DGUV Regel 105-049 Feuerwehren Kraft gesetzt – atemschutzorientierte Einführung
Das Regelwerk der Unfallversicherer für ehrenamtliche Feuerwehren wurde soeben überarbeitet und als Ersatz für die bisherige Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C53 Feuerwehren in Kraft gesetzt. Ziel der neuen DGUV 49 ist die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei den Freiwilligen Feuerwehren.