Kompatibilität von Atemschutzgeräten

Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie 3, also PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen. Für Persönliche Schutzausrüstungen dieser Kategorie wird die EG-Baumusterprüfbescheinigung einer benannten Stelle und regelmäßige Kontrollmaßnahmen gefordert. Sie sind Voraussetzung für die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Zertifizierung).

Kontamination (Zusatzinformation)

Schutz vor Kantamination bietet spezielle Persönliche Schutzausrüstung (PSA), z. B. Schutzanzüge wie Kontaminationsschutzanzüge und Chemikalienschutzanzüge. Schadstoffe können nach der Kontamination von Chemikalienschutzanzügen (CSA) in sie eindringen durch: physikalische Prozesse (Konvektion, Diffusion, Penetration) chemische Prozesse physikalische und chemische Prozesse (Permeation).