Name:
Erhard Metzler (u.a.)
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dürfen Einsatzkräften unter Pressluftatmer eingesetzt werden, die nur die Ausbildung zum Truppmann Teil 1, den Sprechfunker und den Atemschutzgeräteträger abgeschlossen haben? Kann dieser Kamerad trotzdem mit einem erfahrenen Truppführer unter Atemschutz eingesetzt werden?
Die FwDV 2 sieht den ASGT-Lehrgang nach dem TM 1 vor. Jedoch sagt sie auch, dass die Truppmannfunktion erst nach dem TM 2 vollständig ist. Was ist richtig?
Antwort
Sehr geehrter Herr Metzler
die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich u.a. aus der FwDV 2 Ausbildung der FF, aktueller Stand vom Februar 2012. Dort wird im Pkt. 3.2 ausgeführt:
„3.2 Lehrgang Atemschutzgeräteträger (ASGT)
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene „Truppmannausbildung Teil 1 (TrM 1)“. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.“
Einsatzkräfte, die also ASGT, Sprechfunker und mindestens TrM 1 sind, dürfen Sie unter Pressluftatmer einsetzen. Voraussetzungen sind dann aber auch
- gültige G 26/3
- kein behindernter Körperschmuck und keine tiefen Narben im Bereich der AS-Geräte
- keine Haare im Bereich der Dichtkontur der Vollmaske
- aktuelle gesund: frei von behindernden Krankheiten, von behindernden Medikamenten, Drogen und Alkohol
- Fortbildung absolviert: 1 x p.a. Belastungsübung, 2 Stunden Unterweisung pro Jahr, ggf. eine zusätzlich AS-Übung
Ihr Kam. kann also im Einsatz oder bei Übungen unter AS eingesetzt werden. Vorteilhaft ist auf jeden Fall die Unterstellung unter einen erfahrenen Truppführer.
Dipl. Ing. Wolfgang Gabler