Desinfektionsfrist PA und VM

Name:

xyz (Anfrager bleibt anonym)

Frage:

Guten Tag,
können Sie mir bitte auf folgende Frage eine Antwort geben:
In welcher Vorschrift, Richtlinie; Weisung etc. steht eindeutig geschrieben das nach jedem Heißeinsatz, auch bei Übungen wie z.B. an einer Gasbrandanlage das Atemschutzgerät, Maske und Lungenautomat einer Reinigung, Desinfektion und Prüfung durch einen ASG-Wart unterzogen werden muß. Oder ist es auch möglich mit derselben Ausrüstung einen Flaschenwechsel durchzuführen und erneut eine Übung zu fahren?

Vielen Dank!

Antwort

Hallo Herr xyz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass alle Atemschutztechnik, die kontaminiert wurde, nach der Benutzung zu reinigen, ggf. auch zu desinfizieren ist.
Die Vorschriften und der Hersteller der Ausrüstung legen das so fest, unabhängig von der Art der Benutzung.
In der entsprechenden Vorschrift, der vfdb-Richtlinie 0804 bzw. der UVV BGI/GUV-I 8674, finden Sie dazuentsprechende Hinweise, z. B. in folgenden Prüfkalender für PA den Hinweis auf Reinigung und Desinfektion nach jedem Einsatz:

Damit soll eine Übertragung von Krankheiten ausgeschlossen werden.
Nach der Desinfektion muss die Atemschutzausrüstung zusammengebaut, gewartet einschließlich Sicht- Dicht- und Funktionsprüfung, verwaltet und gelagert werden. Die dazu erforderliche Sachkunde besitzen nur Atemschutzgerätewarte.

Ausnahmen/Abweichungen:

  • Der ASGT, der die Ausrüstung benutzt hat, geht zu einem weiteren Einsatz/Übung (nach angemessener Ruhepause) mit der gleichen Ausrüstung wieder vor.
  • Zu beachten ist dabei der erforderliche Wechsel der Druckluftflasche bei Flaschendrücken unter 270 bar bzw. 180 bar.
  • Die Feuerwehr hat sich dem System Wechsel Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt angeschlossen. Dann muss durch einen „Berechtigten“ nur der Lungenautomat und ggf. die Druckluftflasche (s. o.) getauscht werden.

W. Gabler
Redakteur