Wartung Lungenautomat PA außerhalb ASW

Name:

Bernd Reißholz

Frage:

Bei uns wurde zur Jahresfortbildung erzählt, wir könnten ab sofort die Lungenautomaten am Einsatzort selbst tauschen. Stimmt das?

Antwort

Grundsätzlich ja. Angeregt durch die positiven Erfahrungen damit in Bayern und Niedersachsen darf man seit 2010 Lungenautomaten auch außerhalb von Atemschutzwerkstätten wechseln. Dazu haben das Referat 8 der vfdb, die Hersteller und die Unfallversicherer zugestimmt. Aber es gibt dabei folgendes zu beachten:
Bedingungen für Wechsel Lungenautomat am Einsatzort:

  • verantwortliche Führungskraft im Einsatz erteilt Weisung
  • Pressluftatmer wurde halbjährlich geprüft nach Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr
  • auszutauschende Lungenautomaten gehören zum Typ des Pressluftatmers
  • auszutauschende Lungenautomaten kommen gereinigt, desinfiziert und eingeschweißt aus der Atemschutzwerkstatt
  • nur durch Atemschutzgerätewart oder bevorrechtete Atemschutzgeräteträger tauschen bevorrechtete Atemschutzgeräteträger: mindestens einmal pro Jahr fortgebildet (Wechseln Lungenautomaten, Wechseln Druckluftflasche, Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle), nachweisbar bestätigt vom Leiter Feuerwehr/ Kommandant oder Wehrleiter
  • -nach Wechsel Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle durchführen
  • -Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und Ergebnis der Sicht-, Dicht- und
  • Funktionskontrolle vor Ort auf Vordruck dokumentieren
  • -anschließend dem Gerätenachweis beifügen lassen

Ausnahmen: Defekte oder Auffälligkeiten, thermische Überlastung einschließlich Übung in Brandübungsanlagen, mechanische Überlastung, starke Verschmutzung, Kontamination durch aggressive Medien

Dipl. Ing. W. Gabler