Frage
Darf das Brillengestell für eine Maskenbrille nur von einem Atemschzugerätewart in die Maske eingebaut werden oder darf dies auch durch den Atemschutzgeräteträger (welcher die Maske selbst nutzt) durchgeführt werden?
Antwort & Erläuterung
Grundlegend ja, der Atemschutzgeräteträger darf seine Maskenbrille selbstständig einbauen. Er sollte hierzu eine Unterweisung eines Atemschutzgerätewartes erhalten haben.
Unabhängig vom Ein- bzw. Ausbau der Maskenbrille, sollte jeder Atemschutzgeräteträger, der eine Sehhilfe benötigt mit der Bauweise vertraut sein. Sollte z.B. bei der Einsatzkurzkontrolle auffallen, dass die Maskenbrille verrutscht ist oder ähnliches, kann der Atemschutzgeräteträger selbst Hand anlegen & das Problem kurzfristig selber lösen.
Allerdings sollte man im Sinne der Reinigung & Desinfektion die Maskenbrille mit in den Aufbereitungsprozess der Maske aufnehmen. Eine Montage durch den Atemschutzgerätewart bietet sich vor dem einschweißen der persönlichen Maske dann natürlich an.