Brandübungsanlage – Unfallverhütung

Definition

In Brandübungsanlagen werden Einsatzsituationen realitätsnah nachgestellt. Daher müssen auch bei einer Übung in solchen Anlagen ebenso strenge Maßstäbe an den Unfallschutz gestellt werden wie im Einsatz.

Erläuterung

Folgende Grundsätze zur Unfallverhütung bei Absolvierung von Brandübungsanlagen sollten als Mindest­em­pfeh­lung befolgt werden:

Übungsteilnehmer müssen:

− ausgebildete Atemschutzgeräteträger sein

− über eine gültige Untersuchung nach G 26/3 verfügen

− geschützt sein durch eine vollständige
Feuerwehrschutzkleidung, bestehend aus:

Bildquelle: Dräger AG

Brand-Trainingszentrum

Definition

Ist eine Anlage mit der Möglichkeit, Einsätze von taktischen Einheiten bis zu Verbänden zu trainieren sowie Einsatzkräfte für spezielle Aufgaben und Situationen auszubilden.

Erläuterung

In einem Brand-Trainingszentrum sind zusätzlich zu Brandhäusern und -con­tai­nern Ge­fah­ren­an­lagen besonderer Art, wie z.B. In­du­strie­-, Schiffs-, Hafen- und Tun­nel­an­la­gen, Tankanlagen oder Flugzeuge, nachgebildet; Brandhaus; Brandcontainer, gasbetrieben; Brand­con­tainer, feststoffbetrieben, Brandübungsanlagen – Unfallverhütung.

Bildquelle: Dräger AG