Definition
in Not geratene Einsatzkraft unter Atemschutzgerät.
in Not geratene Einsatzkraft unter Atemschutzgerät.
Behältergerät mit einem Atemluftvorrat bis zu 600 Liter und einem Gewicht einschließlich Atemanschluss geringer als 5 kg. Damit ist das Gerät geeignet für kurzzeitige Einsätze bis zu etwa 15 min als Arbeits- und Selbstrettungsgerät, beispielsweise für Wartungsgänge in Industrieanlagen oder als Behältergerät mit Druckluft mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur für Flucht.
Bildquelle: Dräger AG
Kurzzeit-Pressluftatmer gibt es als Behältergerät mit Druckluft und als Behältergerät mit Druckluft mit Überdruck.
Trageweise: Rücken- oder Hüft-Trageweise.
Wegen ihres geringen Atemluftvorrats sind Kurzzeit-Pressluftatmer nach vfdb Richtlinie „vfdb 0802 Regeln für die Auswahl und den Einsatz von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr“ für Einsätze der Feuerwehren ungeeignet.
Behältergerät, das im Unterschied zum Behältergerät mit Druckluft – Pressluftatmer Überdruck beim Atmen im Atemanschluss keinen Überdruck entstehen lässt.
Es unterscheidet sich darüber hinaus noch durch Eigenschaften nach Tabelle 1 des Behältergerätes mit Druckluft – Überdruck.
Identisch ist die Arbeitsweise.
Bildquelle: Dräger AG