Atemschutznachweis, persönlicher

Definition

Sind nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 für jeden Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr persönlich zu führen und durch den Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person, z. B. dem Atemschutzgerätewart, zu bestätigen. Im Atemschutznachweis sind mindestens Aus- und Fortbildungen zu protokollieren, Übungs- und Einsatztätigkeit nachzuweisen, Untersuchungstermine nach G 26 zu vermerken sowie Einsätze unter Atemschutz zu dokumentieren.

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Erläuterungen

Folgende Einsatzangaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
  • Datum und Einsatzort
  • Art des Gerätes
  • Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
  • Tätigkeit

Atemschutzgruppe/-kanal

Definition

Kommunikation der Feuerwehr zwischen allen unter Atemschutz vorgehenden Trupps und deren Einheits- bzw. Fahrzeugführern auf einem 2-m-Kanal bzw. in einer Gruppe im Digitalfunk.

Erläuterungen

Die Kommunikation findet innerhalb einer Einsatzstelle meist im 2-m-Band bzw. im Direktbetrieb des Digitalfunks statt. Die Kommunikation innerhalb eines Abschnittes erfolgt auf einem Abschnittskanal bzw. in einer Abschnittsgruppe, die Kommunikation zwischen den Abschnitten und zur Einsatzleitung auf dem Führungskanal bzw. der Führungsgruppe.

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