Definition
in Not geratene Einsatzkraft unter Atemschutzgerät.
in Not geratene Einsatzkraft unter Atemschutzgerät.
Einsatzgrundsätzen im Atemschutz zuwiderlaufendes Trennen eines Trupps im Gefahrenbereich.
Vorgehende Trupps müssen entsprechend den Vorschriften zur Unfallverhütung und nach Feuerwehrdienstvorschriften, z. B. FwDV 7 Atemschutz, aus Sicherheitsgründen zusammen bleiben. Im Falle eines Kontaktverlustes muss alles in die Wege geleitet werden, um den Trupp wieder zusammen zu bringen oder notfalls zu retten.
Rettung eines verunfallten bzw. in irgendeiner Weise in Not befindlichen oder handlungsunfähigen Atemschutzgeräteträgers (Atemschutznotfallrettung).
Wird in der Regel vom Sicherheitstrupp übernommen. Die Kameradenrettung ist meist sehr personal- und materialaufwändig und muss durch Bereitstellung mindestens eines Sicherheitstrupps bei jedem Atemschutzeinsatz bereits vorbereitet sein. Der Sicherheitstrupp muss mindestens so stark sein, wie der zu rettende Trupp, besser einen Atemschutzgeräteträger mehr. Im Rahmen des Einsatzstellencontrollings muss dabei auch bekannt sein, wo sich welcher Trupp mit welchen Aufgaben aufhält.
Die Aufgaben des Sicherheitstrupps regelt grundlegend die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“.
Bildquelle: Dräger AG