Definition
ist die unmittelbar vor Gebrauch durch die atemschutzgerätetragende Person durchzuführende Überprüfung des richtigen Anliegens des Atemanschlusses.
ist die unmittelbar vor Gebrauch durch die atemschutzgerätetragende Person durchzuführende Überprüfung des richtigen Anliegens des Atemanschlusses.
im Sinne dieser Regel sind Geräte, die gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR 14.2) in die Gruppe 2 oder 3 eingeteilt sind. Geräte der Gruppe 1 gelten auch als belastend, wenn diese mehr als 30 Minuten pro Tag gebraucht werden.
Bildquelle: Dräger AG
sind zwangsbelüftete PSA, die die atemschutzgerätetragende Person vor der Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre schützen und dabei den Wärmetransport vom Körper einschränken.
Bildquelle: respirexinternational.com