Ausbildung – Belastungsübung

Definition:

Zur Übung von mit der Einsatztätigkeit vergleichbaren Tätigkeiten durch Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben in Atemschutzübungsanlagen (ASÜ). Die Belastungsübung ist entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz

  • Bestandteil der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben,
  • jährlich zu wiederholen und
  • in einem Übungsnachweis zu dokumentieren.

Erläuterung

Während der Belastungsübung werden den Atemschutzgeräteträgern körperliche Belastungen abverlangt (Belastungswerte) und Orientierungskenntnisse abgefordert.

Der Ablauf der Übung ist nicht vorgeschrieben. Bewährt hat sich jedoch:

  • Verrichten körperlicher Arbeit an zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Arbeitsraum der ASÜ,
  • Begehung der Orientierungsstrecke im abgedunkelten und vernebelten Übungsraum der ASÜ,
  • verrichten körperlicher Arbeit an zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Arbeitsraum der ASÜ.

Bildquelle: Dräger AG

Aufsicht bei den Übenden

Definition:

Die Aufsicht bei den Übenden ist eine Person, die beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage zur Überwachung der übenden Atemschutzgeräteträger (ASGT) benötigt wird.

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Erläuterung:

Die Aufsicht bei den Übenden sollte zweckdienlich aus der übenden Einheit stammen. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die ASGT psychologisch zu betreuen und die erforderlichen Getränke bereit zu stellen.

Die Aufsicht hat die Übungsdisziplin durchzusetzen, Studienaufgaben zur effektiven Gestaltung von Wartezeiten zu vergeben sowie die Hygiene, das Rauch- und Alkoholverbot durchzusetzen. Sie sollte wenigstens ein praxiserfahrener Gruppenführer sein.

Atemschutzübungsanlage (ASÜ)

Definition:

ist eine Anlage nach DIN 14093-1 „Atemschutzübungsanlagen- Planungsgrundlagen“, in der Einsatzbedingungen simuliert werden können, um Atemschutzgeräteträger im Gebrauch der Atemschutzgeräte auszubilden und Atemschutzübungen durchzuführen.

Erläuterung:

Die ASÜ muss nach DIN 14093-1 die folgende Mindestausstattung aufweisen:

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