Übungsleiter

Definition

auch Leiter der Übung, ist beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage der Gesamtverantwortliche.

Erläuterung

Der Übungsleiter führt die Gesamtaufsicht. Er organisiert die Vorbereitung der Übung. Ihm obliegt die Überwachung der gesamten Übung. Dafür sichert er die Pulsüberwachung, die Protokollführung, die optimale Belastung der Atemschutzgeräteträger (ASGT) und den optimalen Ablauf der Übung Er ist mindestens Gruppenführer, möglichst Zugführer, wobei praktische Führungserfahrung erwünscht ist. Darüber hinaus ist er Ausbilder für ASGT und Bediensteter des Betreibers der ASÜ.

Bei Bedarf lässt er weitere Funktionen besetzen, z. B. die Sanitätsaufsicht.

Bildquelle: Dräger AG

Übungsgerät

Definition

Im Atemschutz Geräte, bei deren Verwendung die Atemschutzgeräteträger wesentliche Eigenschaften des Atemschutzgerätes, z. B. —> Atemwiderstand, Totraum (Vollmaske), Anlege- und Trageweise und Gewicht, erfahren lernen.

Erläuterung

Übungsgeräte sind nur in reiner Umgebungsatmosphäre nutzbar und meist wieder verwendbar. Nach Gebrauch müssen sie nach Herstellervorgaben gewartet werden, sind also z. B. zu demontieren, zu säubern, zu desinfizieren, zu prüfen und zu montieren. Beispiele für Übungsgeräte sind Übungsselbstretter und Filtersimulatoren.

Bildquelle: Dräger AG

Überwachung in Atemschutzübungsanlagen

Definition

für die Unfallverhütung in Atemschutzübungsanlagen (ASÜ) erforderliche Arbeitsmethode.

Erläuterung

Mit Hilfe der Überwachung lässt sich in Atemschutzübungsanlagen der Streckenabschnitt, in dem sich die Übenden befinden, ständig erken­nen und überwachen. So kann der Übungsleiter im Falle eines Unfalls un­mittelbar und am richtigen Ort eingreifen.

Die Pulsfrequenz und somit die Belastung des Geräteträgers sollten kontinuierlich mit der Herzfrequenzüberwachung überwacht werden.

Bildquelle: Dräger AG