Selbstretter – Prüfung

Definition

die unterschiedlichen Selbstretter bedürfen unterschiedlicher Prüfungen und werden vom Hersteller und für den Bereich des Bergbaues von den Hauptstellen für das Grubenrettungswesen festgelegt.

Erläuterung

Zu den Selbstretter – Prüfungen zählen:
  • Filterselbstretter unterliegen nur einer Sichtprüfung, die die Endnutzung einbezieht.
  • Chemikalsauerstoff-Selbstretter sind meist durch eingebaute Sensorfenster bis zur Aussonderung nach max. 10 Jahren wartungsfrei (Oxy K 50 S von Dräger). Vorschriften im Bergbau verlangen eine jährliche Gewichts- und Dichteprüfung.
  • Drucksauerstoff-Selbstretter haben keine einheitliche Prüfung, da die verwendeten Atemanschlüsse und die eingebauten Kontrollmanometer sehr unterschiedlich sind. Geprüft werden muss jedoch der Flaschendruck und u.U. die Masken oder andere Atemanschlüsse, immer nach den Vorgaben des Herstellers.

Bildquelle: Dräger AG

Unterdruckprüfung

Definition

wird beim Prüfen der Dichtheit von Vollmasken als gebräuchlichste Methode angewendet.

Erläuterung

Bei der Unterdruckprüfung wird in der Vollmaske über einen entsprechenden Prüfkopf ein Unterdruck von 10 mbar erzeugt, der sich dann in einer Minute nur um 1 mbar verändern darf.

Die Unterdruckprüfung ist ausschlaggebend für den gefahrlosen Einsatz des Atemschutzgeräteträgers. Undichtigkeiten können am Dichtrahmen, am Ausatemventil oder am Scheibendichtrahmen entstehen.

Bildquelle: Dräger AG