Ausatemventilprüfung

Definition:

Die Prüfung des Ausatemventils ist ein Teil der Niederdruckdichteprüfung. Mit ihr wird die Dichtigkeit und die Funktion des Ausatemventils des Atemanschlusses, z. B. einer Vollmaske, geprüft.

Erläuterung:

Bei einer Ausatemventilprüfung wird auch das Ventil und die Ventilscheibe geprüft.

Die Prüfung erfolgt auf der Basis der Prüfanweisungen DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Herstelleranweisung (Bedienungsanleitung) und Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“

Quelle: Dräger AG

Atemschutzwerkstatt

Definition:

Werkstatt zum Pflegen, Warten, Instandhalten, Prüfen, Verwalten und Lagern von Atemschutzgeräten, oft auch von Beatmungs- und Inhalationsgeräten. Anforderungen an die Atemschutzgerätewerkstätten enthält die DIN 14 092 Teil 4 „Feuerwehrhäuser; Atemschutz-Werkstätten, Planungsgrundlagen“ und die „Feuerwehrtechnische Planungsrichtlinien für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern -Atemschutzwerkstätten“. Die Atemschutzwerkstatt ist der Wartungsstützpunkt einer Feuerwehr, eines Landkreises oder eines Unternehmens, in der Atemschutzgeräte (ASG) für die Einsätze instand gehalten werden.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung:

Die Atemschutzwerkstatt wird nach DIN 14092, Teil 4 Feuerwehrgerätehäuser, Atemschutzwerkstätten gebaut und so ausgerüstet, dass alle ASG sachgemäß gereinigt, desinfiziert, getrocknet und geprüft ( Kreislauf Atemschutzwerkstatt) werden können. Zur Lagerung von eingehenden und gewarteten Geräten müssen getrennte Räume vorhanden sein. In der Atemschutzwerkstatt arbeiten ausgebildete Atemschutzgerätewarte.

Zum Instandhalten von Atemschutzgeräten einschließlich Atemanschlüssen zählen das Reinigen, Desinfizieren und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft sowie das Prüfen nach festgelegten Fristen mit Prüfgeräten. Diese Arbeiten lassen sich in Atemschutzwerksstätten in einem kreislaufartigem Ablauf durchführen.

Atemschutzverantwortlicher

Definition

Leiter einer öffentlichen Einrichtung, z. B. einer Berufsfeuerwehr, oder der Unternehmer, der die Gesamtverantwortung im Atemschutz seiner Feuerwehr oder seines Unternehmens trägt. Er lässt z. B. aus seinem Personal Atemschutzgeräteträger auswählen, aus- und fortbilden.

Erläuterung

Der Atemschutzverantwortliche kann ihm obliegende Aufgaben delegieren, z. B. an den Leiter Atemschutz. Seine Verantwortung kann er nicht übertragen.