Reißverschluss – gasdicht
Definition
Der Reißverschluss eines Chemikalienschutzanzuges (CSA) und der Bereich um ihn herum muss den normativen Anforderungen der EN 943-1 bzw. EN 943-2 erfüllen. Dazu zählt die in Grenzen vorgegebene chemischen Beständigkeit gegen CSA – Prüfchemikalien.
Bei Anzügen nach vfdb-Richtlinie 0801 bzw. GUV-I 8671 muss der Reißverschluss darüber hinaus auch gasdicht ausgeführt sein.
Erläuterung
Zur Sicherung dieser Eigenschaften kann der Reißverschluss selber mit einer Beschichtung aus chemikalienbeständigem, gasdichten Material versehen sein oder z.B. durch eine Abdeckung geschützt werden. Für den bequemen Ein- und Ausstieg aus dem Anzug muss dieser einen großen Öffnungsbereich ermöglichen. Dies kann z.B. seitlich vom Kopfbereich abwärts oder auch im Rückenbereich quer über die Schulterpartie erfolgen.
Bei gasdichten CSA muss zum Anlegen unbedingt eine zweite Person als Hilfe beim Ein- und Ausstieg anwesend sein (Chemikalienschutzanzug – Hauptteile). Das Verschluss-System hat eine außen liegende Kette.
Der Reißverschluss muß regelmäßig gefettet werden, um die Leichtgängigkeit zu erhalten.
Bildquelle: Dräger AG