Einsatzkräfte im Kontakt mit krebserregenden Stoffen
Beschaffung (nach DGUV I 201-004)
Definition
im Sinne dieser DGUV I bezeichnet die Beschaffung von Arbeitsmitteln, die der Unternehmer oder die Unternehmerin den Beschäftigten zur Verwendung bei der Arbeit zur Verfügung stellen möchte.