Definition
Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Mitglieder der DGUV versichern mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeits-,
Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten. Damit nimmt er die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Sein Versicherungsschutz
umfasst unter anderem alle abhängig Beschäftigten, ehrenamtlich Tätige wie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Grubenrettungsdienst, aber auch Schüler und Studierende.
Erläuterung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung wurde am 01. Juli 2007 aus dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK), der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, fusioniert.
Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.
Bildquelle: DGUV