Einsatzhygiene

Definition

Maßnahmen gegen Expositionen von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen und zum Wiederherstellen des sauberen Ausgangszustandes von Einsatzkräften, deren Persönlicher Schutzausrüstung und Gerät.
Die Maßnahmen der Einsatzhygiene sollen vor, während und nach dem Einsatz die Kontamination oder gar Inkorporation der Einsatzkräfte verhindern. Die Maßnahmen sind gewissenhaft zu beachten, zu üben und z. B. im Gefahrguteinsatz, bei der Bandbekämpfung, bei Einsätzen mit Verdacht auf Asbestvorkommen und bei der Rettung sowie Betreuung Verletzter gewissenhaft anzuwenden.

Erläuterung

Expositionsvermeidung vor dem Einsatz
  • Wahrnahme der Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern für die Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Expositionsvermeidung
  • Einsatzplanung unter Beachtung der hygienischen Schwerpunkte an der Einsatzstelle aus der Gefährdungsbeurteilung
  • Einsatzplanung unter Betrachtung einsatzhygienischer Aspekte
  • Auswahl und Beschaffung der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) entsprechend der aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Bedürfnissen zur Gefahrenkompensation
  • Aus- und Fortbildung zur Handhabung der PSA
  • Impfangebote für das Personal
  • Bedarf von zusätzlicher PSA in Einsatzdokumente aufnehmen und auch als Stichworte verankern
  • Transportkapazitäten für Fahrt der kontaminierten Ausrüstung zur Dekontamination bzw. Reinigung vorbereiten
Expositionsvermeidung im Einsatz
  • Pflicht zum Tragen der erforderlichen und angewiesenen PSA im Einsatz
  • Durchsetzen einsatztaktischer Grundsätze, z.B. Anfahrt in Windrichtung, weitestgehende Kontaminationsfreiheit bei Fahrzeugaufstellung und Bereitstellungsräumen beachten, Fahrzeugöffnungen weitestgehend geschlossen halten, Lüftungen minimieren, Einweg-Handschuhe (virussicher gemäß DIN EN ISO 374-5;2017-03) unter Feuerwehrschutzhandschuhe tragen, geringstmögliche Kontamination sichern
Expositionsvermeidung nach dem Einsatz
  • schnellstmögliches Ablegen von kontaminierter PSA vor Ort
  • sofortige erste Hautreinigung vor Ort
  • Ablegen der PSA nach vorgegebener und geübter Reihenfolge, Atemschutz erst nach erfolgter Entkleidung, dafür ggf. Lungenautomat mit Filter ABEK2 P3 tauschen
  • Erstreinigung von Händen, Hals, Nacken und Gesicht
  • ggf. wechseln der Unterbekleidung bzw. überziehen von Witterungsschutzbekleidung
  • Flüssigkeitsaufnahme und Erholungsphase
  • kontaminierte Mehrweg-PSA unmittelbar nach dem Ablegen flüssigkeits- und möglichst luftdicht verpackt direkt einer fachgerechten Dekontamination bzw. Reinigung zuführen
  • erforderliche Grobreinigung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräten an der Einsatzstelle
  • Feinreinigung der PSA und Geräten in den dafür konzipierten Werkstätten, z.B. der Atemschutzwerkstatt mit den vorgeschriebenen Mitteln und Methoden
  • Kontaminationsverschleppung im Feuerwehrhaus vermeiden
  • gründlich Duschen und Körperpflege, ggf. desinfizieren
  • bei starker Kontamination oder Verschmutzung Entsorgung prüfen, ggf. fachgerechte Entsorgung
Gefahren der kalten Einsatzstelle beachten
  • Aufwirbeln von staubförmigen Brandresten und Ruß vermeiden
  • erforderliche PSA tragen, z.B. Filter, Schutzstiefel, Einweg-Schutzanzug, Feuerwehrschutzhandschuhe

Literaturquelle: DGUV-I 205-035

Hygieneplan

Definition

Beschreibt die Reinigung und Desinfektion von Atemschutztechnik und Einsatzkleidung sowie die persönliche Hygiene der Mitarbeiter in der Atemschutzwerkstatt.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Der Hygieneplan sollte in jeder Atemschutzwerkstatt öffentlich einsehbar ausgehängt werden.

Hinweise zur Einsatzhygiene

Name:

Ronald Hegedorn und weitere 54 Nutzer www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Liebe Redaktion,

es ist gut, die Homepage atemschutzlexikon.de auch zu Anfragen nutzen zu können. Können Sie mir wichtige Tipps für die Einsatzhygiene für Atemschutzgeräteträger geben? Ich möchte dazu im Oktober eine Schulung halten.
Vielen Dank vorab.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Hegedorn,

Sie haben die Gefahren im Atemschutzeinsatz entsprechend Ihrer hier nur auszugsweise wiedergegebenen Anfrage richtig erkannt. Hinsichtlich der Schadstoffbelastung sind Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr und im industriellen Bereich während ihrer Arbeitseinsätze den Gefahren von Kontamination und Inkorporation durch schädigende Gasen, Dämpfe und Feststoffaerosole sowie durch biologische Keime ausgesetzt. In besonderen Einsatzbereichen können auch Stoffe mit radioaktiver Strahlung gefährlich auf die Atemschutzgeräteträger wirken. Bei Übungen können zumindest biologische Keime gefährden.

Die Wirkungen all dieser Stoffe sind meist gefährlich, im menschlichen Organismus oft sogar verheerend. Sie reichen von sofort eintretenden psychologischen Wirkungen, wie Ekel bei Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen bis hin zu Nachwirkungen und Spätfolgen bei Infektionen oder Vergiftungen nach Hautresorption oder Einatmen. Deshalb steht der Schutz vor Kontamination und besonders vor Inkorporation im Mittelpunkt der Grundsätze zum Schutz der Atemschutzgeräteträger.

Vor diesen Gefährdungen müssen sich die Einsatzkräfte mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) schützen. Für die von Ihnen fortzubildenden Atemschutzgeräteträger sollten Kernpunkte der Schulung sein

  • Einsatzbeginn in vollständiger und unbenutzter PSA
  • Kontrolle der PSA auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit nach Bedienungsanleitung
  • Vermeidung der Verschmutzungen an der Einsatzstelle
  • Ablegen der PSA nach Abschluss der Tätigkeiten ohne Übertragung der Verschmutzungen auf die Unterkleidung oder die Haut und ohne deren Einatmung
  • Abgabe der benutzten PSA und der übrigen Ausrüstung zum Schutz vor Kontamination oder gar Kontaminationsverschleppung sowie Inkorporation
  • Sofortreinigung und erforderlichenfalls Desinfektion verschmutzter Körperstellen unter Verwendung bereitstehender Mittel und Möglichkeiten unter Beachtung der jeweiligen Reinigungsvorschrift, vor allem gründliche Gesichts- und Händereinigung besonders vor Essen- und Getränkeeinnahme
  • den Einsatz abschließende Ganzkörperreinigung
  • gewissenhafte und sachkundige Reinigung und Desinfektion der benutzten PSA. Getragene Atemanschlüsse und Lungenautomaten lassen sich besonders exakt und effektiv nur in Reinigungs- und Desinfektionsmaschinen bearbeiten.

Bei Verdacht auf Kontamination mit gefährlichen Stoffen oder deren Aufnahme in den Körper durch z. B. Einatmung und Verschlucken ist unverzüglich ärztliche Hilfe abzusichern.

Erforderlich für eine Mindestabsicherung der Personalhygiene sind Flüssigseife, Waschbürste, anwendungsbereite Desinfektionsmittel für Körperoberflächen und Flächen von Gegenständen und Bekleidung sowie Einweghandschuhe, möglichst aus Venyl.

Merke:

Wer gesund in den Einsatz geht, muss auch gesund zurückkommen. Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Deshalb schützt er sich mittels Einsatzhygiene vor Kontamination und Inkorporation. Seine PSA reinigen und desinfizieren dafür sachkundige Atemschutzgerätewarte.

Ausführliche und weiterführende Hinweise veröffentlicht im kommenden Herbst die MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit www.atemschutzlexikon.de

W. Gabler

Ltr. Redaktion