Definition
Maßnahmen gegen Expositionen von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen und zum Wiederherstellen des sauberen Ausgangszustandes von Einsatzkräften, deren Persönlicher Schutzausrüstung und Gerät.
Die Maßnahmen der Einsatzhygiene sollen vor, während und nach dem Einsatz die Kontamination oder gar Inkorporation der Einsatzkräfte verhindern. Die Maßnahmen sind gewissenhaft zu beachten, zu üben und z. B. im Gefahrguteinsatz, bei der Bandbekämpfung, bei Einsätzen mit Verdacht auf Asbestvorkommen und bei der Rettung sowie Betreuung Verletzter gewissenhaft anzuwenden.
Erläuterung
Expositionsvermeidung vor dem Einsatz
- Wahrnahme der Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern für die Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Expositionsvermeidung
- Einsatzplanung unter Beachtung der hygienischen Schwerpunkte an der Einsatzstelle aus der Gefährdungsbeurteilung
- Einsatzplanung unter Betrachtung einsatzhygienischer Aspekte
- Auswahl und Beschaffung der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) entsprechend der aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Bedürfnissen zur Gefahrenkompensation
- Aus- und Fortbildung zur Handhabung der PSA
- Impfangebote für das Personal
- Bedarf von zusätzlicher PSA in Einsatzdokumente aufnehmen und auch als Stichworte verankern
- Transportkapazitäten für Fahrt der kontaminierten Ausrüstung zur Dekontamination bzw. Reinigung vorbereiten
Expositionsvermeidung im Einsatz
- Pflicht zum Tragen der erforderlichen und angewiesenen PSA im Einsatz
- Durchsetzen einsatztaktischer Grundsätze, z.B. Anfahrt in Windrichtung, weitestgehende Kontaminationsfreiheit bei Fahrzeugaufstellung und Bereitstellungsräumen beachten, Fahrzeugöffnungen weitestgehend geschlossen halten, Lüftungen minimieren, Einweg-Handschuhe (virussicher gemäß DIN EN ISO 374-5;2017-03) unter Feuerwehrschutzhandschuhe tragen, geringstmögliche Kontamination sichern
Expositionsvermeidung nach dem Einsatz
- schnellstmögliches Ablegen von kontaminierter PSA vor Ort
- sofortige erste Hautreinigung vor Ort
- Ablegen der PSA nach vorgegebener und geübter Reihenfolge, Atemschutz erst nach erfolgter Entkleidung, dafür ggf. Lungenautomat mit Filter ABEK2 P3 tauschen
- Erstreinigung von Händen, Hals, Nacken und Gesicht
- ggf. wechseln der Unterbekleidung bzw. überziehen von Witterungsschutzbekleidung
- Flüssigkeitsaufnahme und Erholungsphase
- kontaminierte Mehrweg-PSA unmittelbar nach dem Ablegen flüssigkeits- und möglichst luftdicht verpackt direkt einer fachgerechten Dekontamination bzw. Reinigung zuführen
- erforderliche Grobreinigung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräten an der Einsatzstelle
- Feinreinigung der PSA und Geräten in den dafür konzipierten Werkstätten, z.B. der Atemschutzwerkstatt mit den vorgeschriebenen Mitteln und Methoden
- Kontaminationsverschleppung im Feuerwehrhaus vermeiden
- gründlich Duschen und Körperpflege, ggf. desinfizieren
- bei starker Kontamination oder Verschmutzung Entsorgung prüfen, ggf. fachgerechte Entsorgung
Gefahren der kalten Einsatzstelle beachten
Literaturquelle: DGUV-I 205-035