Freiwillige Feuerwehr

Definition

Öffentliche, kommunale Einrichtung zur Rettung, Bekämpfung von Bränden und Hilfeleistung bei Unfällen.

Bildquelle: FF Klitten

Erläuterung

Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften. In größeren Städten mit weniger als 100.000 Einwohner, in den neuen Bundesländern Städte unter 80.000 Einwohner, kann eine Freiwillige Feuerwehr die Aufgaben einer Berufsfeuerwehr ausüben. Diese können auch durch hauptamtlich tätige Einsatzkräfte verstärkt sein.

Weitere Aufgabe einer Freiwillige Feuerwehr können sein:

  • Durchführen von Brandschutzbegehungen
  • Durchführen von Brandschutzerziehung
  • Erstellung von Einsatz- und Sonderschutzplänen
  • Beschaffung bzw. Mitwirkung an der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Technik

In fast allen deutschen Gemeinden existieren Freiwillige Feuerwehren mit insgesamt etwa 1,4 Millionen Mitgliedern.

Feuerwehrunfallkasse (FUK)

Definition

Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren, zählt als Körperschaft der öffentlichen Hand zu den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Erläuterung

Feuerwehrunfallkassen gewähren mehr Leistungen zur Vorbeugung und an verunfallte Feuerwehrangehörige als gesetzliche Unfallversicherungen. Aktuell bestehen die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.

Feuerwehr – Übungshaus

Definition

ist ein Gebäude als Trainingsmöglichkeit der Feuerwehren, um Einsätze von taktischen Einheiten bis zur Zugstärke zu trainieren.

Erläuterung

Auf reale Brände wird während der Ausbildung im Feuer­wehr-Übungshaus verzichtet. Um den übenden Atemschutzgeräteträgern realitätsnahe Eindrücke zu vermitteln, kann Hitze durch Heizstrahler und Verrauchung durch Kunstnebel simuliert werden. Brandbekämpfung realer Brände lässt sich im Brandhaus üben.

Bildquelle: Dräger AG