Gasfilter – Lagerung und Entsorgung

Definition

Die Lagerungsanforderungen von Gasfiltern regelt der Hersteller. Die Entsorgung der Gasfilter hängt von dem eingesetzten Adsorptionsmittel und dessen Schadstoffbelastung ab.

Erläuterung

Lagerfristen für Gasfilter sind begrenzt. Meist gilt, dass

  • unbenutzte Gasfilter, industriemäßig verschlossen und mit
    unbeschädigten Plomben bis zu 6 Jahre und
  • unbenutzte, aber geöffnete Gasfilter oder unbenutzte
    Gasfilter mit geöffneter Plombe bis zu einem halben Jahr

lagerfähig sind. Gasfilter mit überschrittener Lagerfrist sind auszusondern. Bei der Feuerwehr sind benutzte Filter unverzüglich zu entsorgen.

Bildquelle: Dräger AG

Gasfilter – Einsatzbeschränkung

Definition

Gasfilter sind nur gegen Gase und Dämpfe entsprechend ihrer Filterkennzeichnung für Hauptanwendungsbereiche, höchstzulässige Schadstoffkonzentrationen oder spezielle Anwenderrichtlinien (Filter) einzusetzen.

Erläuterung

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr dürfen jeden Gasfilter nur einmal benutzen.

Zu Gasfiltern, die nach Herstellerangaben oder speziellen Einsatzregeln selbst bei Arbeitseinsätzen grundsätzlich nicht wieder verwendet werden dürfen, gehören AX-Filter, SX- Filter gegen organische Niedrigsieder und NO-P3-Filter. Ausnahmen werden stets gesondert geregelt. HgP3-Filter gegen Quecksilber dürfen maximal 50 Stunden eingesetzt werden.

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